Keine Zuschüsse verschenken
Rund 60 Prozent der Deutschen verschenken Zuschüsse weil die Bonushefte nicht regelmäßig geführt werden.
Viele Versicherte wissen nämlich nicht, dass sie lückenlos über fünf Jahre einen jährlichen Zahnarztbesuch nachweisen müssen, damit sich der Festzuschuss zum Zahnersatz erhöht.
Ein Beitrag aus kzvbTRANSPARENT 7/2009
Einmal im Jahr ist Pflicht
Das Bonusheft, das 1989 eingeführt wurde, ist nach wie vor bares Geld wert.
Sie erhalten bei Zahnersatz und Zahnkronen von Ihrer Krankenkasse zusätzlich zum Kassenanteil einen Bonus, wenn
- Sie sich nach Vollendung des 18. Lebensjahres wenigstens einmal in jedem Kalenderjahr zahnärztlich untersuchen lassen haben
- Sie bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Individualprophylaxe –
Untersuchungen in jedem Kalenderhalbjahr in Anspruch genommen haben.
Wichtig: Der Gebißzustand muß regelmäßge Zahnpflege erkennen
lassen.
Der Kassenanteil erhöht sich um 20 Prozent, wenn die gesetzlich vorgesehenen Untersuchungen ohne Unterbrechung in den letzten fünf Jahren nachgewiesen werden. Könne Sie sogar gegelmäßige Zahnarztbesuche in den vergangenen zehn Jahren belegen, erhalten Sie einen um 30 Prozent höheren Festzuschuss.



