Festzuschüsse: Sie haben die Wahl

Festzuschuss zum ZahnersatzSeit dem 1. Januar 2005 zahlen die Krankenkassen so genannte „befundorientierte Festzuschüsse“. Die Höhe des Festzuschusses hängt unter anderem davon ab, ob Sie in den letzten Jahren regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung bei Ihrem Zahnarzt waren.

Ein Beispiel: Für eine Backenzahnkrone beträgt der Zuschuss ohne Vorsorgenachweis 116,75 Euro, mit einem Vorsorgenachweise für die letzten fünf Jahren 140,10 Euro und mit einem Nachweis für die letzten zehn Jahre 151,78 Euro.

Wenn Sie sich für eine aufwändigere Behandlung entscheiden, bleibt der Festzuschuss gleich. Dies gilt z.B. auch für eine Versorgung mit Implantaten. Die Differenz zur Regelversorgung müssen Sie selbst tragen.

Bei Geringverdienern übernimmt die Kasse die vollen Kosten für die Regelversorgung.
Es gelten folgende monatliche Einkommensgrenzen:
980 Euro für Alleinstehende,
1347,50 Euro mit einem Angehörigen,
1592,50 Euro mit zwei Angehörigen,
plus 245 Euro für jeden weiteren Angehörigen.

Festzuschüsse: Höhe der Zuschüsse bei einer Regelversorgung