Die Bezirksstellen

Die Bezirksstellen sind Untergliederungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns gemäß § 23 Abs. 2 der Satzung der KZVB. Die Bezirksstellen werden vom jeweiligen Vorsitzenden und Stellvertreter geleitet.

Aufgaben der Bezirksstellen

  • Genehmigung zur Beschäftigung von Vorbereitungs-, Weiterbildungs- und Entlastungsassistenten
  • Führen der Zahnarztregister und Registerakten
  • Niederlassungs- und Zulassungsberatungen
  • Organisation des Notdienstes für Vertragszahnärzte unter Zugrundelegung der Notdienstordnung der KZVB
  • Betreuung der Obleute
  • Pressearbeit in den regionalen Medien
  • Die wesentliche Aufgabe der Bezirksstelle ist jedoch die Aufrechterhaltung der unmittelbaren Verbindung zwischen dem einzelnen Zahnarzt und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns.

 

In Bayern gibt es acht Bezirksstellen:

 

Mittelfranken

Oberfranken

München Stadt/Land

Oberpfalz

Niederbayern

Schwaben

Oberbayern

Unterfranken

 

 

 

Zur Kontaktaufnahme wenden Sie sich an die für Sie räumlich zuständige Bezirksstelle.

 

Obleute der KZVB

Die Obleute der KZVB sind ehrenamtlich tätig. Sie sind gewählte Vertrauensleute der niedergelassenen Zahnärzte vor Ort und haben vielfältige Aufgaben. Sie unterrichten die Kollegen über Vorgänge und Neuerungen, die für den Berufsstand der Zahnärzte wichtig sind. Sie organisieren Fortbildungen und Treffen zum kollegialen Meinungsaustausch und geben bei Bedarf Hilfestellungen bei Belangen, die mit dem Ausüben des zahnärztlichen Berufes in Zusammenhang stehen.

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