Die Bezirksstellen und Obleute

Die Bezirksstellen sind Untergliederungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns gemäß
§ 23 Abs. 2 der Satzung der KZVB. Die Bezirksstellen werden vom jeweiligen Vorsitzenden und Stellvertreter geleitet.

Aufgaben der Bezirksstellen

  • Genehmigung zur Beschäftigung von Vorbereitungs-, Weiterbildungs- und Entlastungsassistenten
  • Führen der Zahnarztregister und Registerakten
  • Niederlassungs- und Zulassungsberatungen
  • Organisation des Notdienstes für Vertragszahnärzte unter Zugrundelegung der Notdienstordnung der KZVB
  • Betreuung der Obleute
  • Pressearbeit in den regionalen Medien
  • Aufrechterhaltung der unmittelbaren Verbindung zwischen dem einzelnen Zahnarzt und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns.

 

In Bayern gibt es acht Bezirksstellen:

 

Mittelfranken

Oberfranken

München Stadt/Land

Oberpfalz

Niederbayern

Schwaben

Oberbayern

Unterfranken

 

 

 

Zur Kontaktaufnahme wenden Sie sich an die für Sie räumlich zuständige Bezirksstelle. Dort können Sie die für Ihren Bereich gültigen Anträge, Formulare und Merkblätter herunterladen.

Informationen zur Zulassung und Anstellung erhalten Sie auf den Seiten der Zulassungsausschüsse unter Zahnarztpraxis > Zulassung / Anstellung.

 

Obleute in den Bezirksstellenbereichen

Obleute Mittelfranken

Obleute Oberfranken

Obleute München Stadt und Land

Obleute Oberpfalz

Obleute Niederbayern

Obleute Schwaben

Obleute Oberbayern

Obleute Unterfranken


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