Die Vorbereitungszeit
Für die Eintragung in das Zahnarztregister, muss nach Abschluss des Studiums der Zahnmedizin eine mindestens zweijährige Vorbereitungszeit als Assistenzzahnarzt, davon mindestens drei Monate bei einem bereits niedergelassenen Vertragszahnarzt, geleistet werden.
Die zweijährige Vorbereitungszeit entfällt bei Mitgliedern der EU oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum mit entsprechendem Diplom.
Dentisten gibt´s nicht mehr
Bis 1951/52 gab es in Deutschland noch staatlich anerkannte, aber nicht approbierte Zahnbehandler ohne akademische Ausbildung, die sogenannten Dentisten.
Zahnärzte brauchen einen Universitätsabschluss
Der Ausbildungsgang wurde 1952 abgeschafft, damals bereits praktizierende Dentisten durften jedoch weiter behandeln und die Berufsbezeichnung Zahnarzt führen. Da seit 1952 sämtliche neuen Zahnärzte einen Universitätsabschluss aufweisen müssen, ist die Bezeichnung Dentist in Deutschland überholt.


