Südbayern      Nordbayern

 


 

Zulassung - Anstellung

 

für Zahnärzte

Zulassungsausschüsse sind Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung der Zahnärzte und Krankenkassen und somit rechlich und organisatorisch selbständig.

Die Zulassungsausschüsse bestehen aus sechs Mitgliedern, paritätisch besetzt mit je drei Vertretern der Zahnärzte und Krankenkassen.

Die Ausschüsse sind zuständig für alle Fragen im Zusammenhang mit Zulassungen, Ermächtigungen, Berufsausübungsgemeinschaften und Genehmigungen von angestellen Zahnärzten.

In Bayern gibt es zwei Zulassungsausschüsse: in München und in Nürnberg

 
Claudia Rein, Assesorin der KZVB-Rechtsabteilung

Juristisches

Juristisch zuständig
für beide Zulassungsausschüsse
ist Claudia Rein,
Assesorin in der Rechtsabteilung der KZVB.
Tel.: 089 72401-503
Fax: 089 72401-521
c.rein(at)kzvb.de


 

Die KZVB gibt Starthilfe

Jung, motiviert, aber ohne Geld – so geht es vielen Zahnärzten zu Beginn ihrer Karriere. Doch seit Oktober 2008 sorgt die KZVB für Abhilfe. Wir unterstützen neu niedergelassene Vertragszahnärzte mit einer Startzahlung, um die Zeit bis zur ersten Teilzahlung zu überbrücken.
mehr Infos

 

zurück zur Homepage