Praxismanagement/QM
|
|
Dr. Rüdiger Schott | Melanie Wache |
Einrichtungsinternes Qualitätsmanagement §§ 135a und 137 SGB V
Am 17.11.2006 hat der G-BA die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanangement in der vertragszahnärztlichen Versorgung durch eine Richtlinie festgelegt, die am 31.12.2006 in Kraft getreten ist.
Beschlusstext
Beschlusserläuterung
Die Richtlinie steckt einen grundsätzlichen Rahmen ab, in welchem Vertragszahnärzte selbstmotiviert anerkannte Instrumente des Qualitätsmanagements einsetzen und bereits bestehende Konzepte weiter ausbauen können. Die Vorgaben der Richtlinien sollen in einem Zeitaum von vier Jahren nach Inkrafttreten umgesetzt werden, erstmals zum 31.12.2010
Grundsätzlich gibt es drei Arten von Systemen:
- Systeme, die die Zahnarztpraxis selbst einführen kann (z.B. durch ein vorgegebenes Handbuch oder ein EDV-System)
- Systeme, die nach Belegung von Kursen/Seminaren selbst eingeführt werden können, zum Beispiel das gemeinsame System der KZVB und BLZK
- Systeme, die vollständig durch Fremdfirmen eingeführt werden.
Darüber hinaus gibt es für alle drei Formen noch die Möglichkeit der Zertifizierung im Anschluss an die Einführung eines QM-Systems. Ob eine Praxis sich zertifizieren lässt oder nicht, muss dem unternehmerischen Engagement des Zahnarztes überlassen werden. Eine gesetzliche Vorschrift für eine Zertifizierung besteht derzeit nicht.
Vorlagen zum Ausdrucken
Berichtsbogen und Erklärung nach § 6 QM-Richtlinien für das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement.
Kann am Bildschirm ausgefüllt, auf Ihrem Rechner gespeichert bzw. ausgedruckt werden.
Erhebung und Bewertung des Ist-Zustandes - Tabelle
Einrichtungs- und sektorenübergreifende Qualitätssicherung
Am 19.04.2010 hat der Gemeinsame Bundesausschuss die "Richtlinie über die einrichtungs- und sektorenübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung" gemäß § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 13 i.V.m. § 137 Abs. 1 Nr. 1 SGB V beschlossen. Derzeit ist noch völlig offen, ob und wie die konkrete Umsetzung der Richtlinie für den vertragszahnärztlichen Bereich erfolgen soll, da "sektorenübergreifende" Behandlungen (also zwischen ambulanter und stationärer Behandlung) im zahnärztlichen Bereich so gut wie nicht vorkommen.
Beschlusstext
Beschlusserläuterung
Am 20.05.2010 wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss eine Änderung der Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung - Anlage Datenfluss beschlossen.
Beschlusstext der Anlage Datenfluss
Beschlusserläuterung der Anlage Datenfluss
Wir werden Sie über die weitere Entwicklung zeitnah informieren.
Hinweis
Die Zahnärztliche Zentralstelle Qualitätssicherung (ZZQ) im IDZ bietet Kurzversionen zu den vier Leitlinien Fissurenversiegelung, Fluoridierungsmaßnahmen, Operative Entfernung von Weisheitszähnen und Wurzelspitzenresektionen (WSR) sowie entsprechende Patienteninformationen an unter www.zzq-koeln.de
nach oben




