Praxismanagement/QM

Dr. Rüdiger Schott, Referent für Fortbildunb/Berufspol. Bildung

Melanie Wache, Leiterin Qualitätsmanagement/Vertragszahnärztliche Versorgung

Dr. Rüdiger Schott
Referent für Praxismanagement/QM


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Melanie Wache
Leiterin
Qualitätsmanagement
Vertragszahnärztliche
Fortbildung
Telefon:
089 72401-491
Fax:
089 72401-493

 

Einrichtungsinternes Qualitätsmanagement §§ 135a und 137 SGB V

Am 17.11.2006 hat der G-BA die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanangement in der vertragszahnärztlichen Versorgung durch eine Richtlinie festgelegt, die am 31.12.2006 in Kraft getreten ist.

Beschlusstext

Beschlusserläuterung

Die Richtlinie steckt einen grundsätzlichen Rahmen ab, in welchem Vertragszahnärzte selbstmotiviert anerkannte Instrumente des Qualitätsmanagements einsetzen und bereits bestehende Konzepte weiter ausbauen können. Die Vorgaben der Richtlinien sollen in einem Zeitaum von vier Jahren nach Inkrafttreten umgesetzt werden, erstmals zum 31.12.2010

Grundsätzlich gibt es drei Arten von Systemen:

  • Systeme, die die Zahnarztpraxis selbst einführen kann (z.B. durch ein vorgegebenes Handbuch oder ein EDV-System)
  • Systeme, die nach Belegung von Kursen/Seminaren selbst eingeführt werden können, zum Beispiel das gemeinsame System der KZVB und BLZK
  • Systeme, die vollständig durch Fremdfirmen eingeführt werden.


Darüber hinaus gibt es für alle drei Formen noch die Möglichkeit der Zertifizierung im Anschluss an die Einführung eines QM-Systems. Ob eine Praxis sich zertifizieren lässt oder nicht, muss dem unternehmerischen Engagement des Zahnarztes überlassen werden. Eine gesetzliche Vorschrift für eine Zertifizierung besteht derzeit nicht.

 

Vorlagen zum Ausdrucken

Berichtsbogen und Erklärung nach § 6 QM-Richtlinien für das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement.
Kann am Bildschirm ausgefüllt, auf Ihrem Rechner gespeichert bzw. ausgedruckt werden.
 
Erhebung und Bewertung des Ist-Zustandes - Tabelle

  

 


 

Einrichtungs- und sektorenübergreifende Qualitätssicherung

Am 19.04.2010 hat der Gemeinsame Bundesausschuss die "Richtlinie über die einrichtungs- und sektorenübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung" gemäß § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 13 i.V.m. § 137 Abs. 1 Nr. 1 SGB V beschlossen. Derzeit ist noch völlig offen, ob und wie die konkrete Umsetzung der Richtlinie für den vertragszahnärztlichen Bereich erfolgen soll, da "sektorenübergreifende" Behandlungen (also zwischen ambulanter und stationärer Behandlung) im zahnärztlichen Bereich so gut wie nicht vorkommen.

Beschlusstext

Beschlusserläuterung

Am 20.05.2010 wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss eine Änderung der Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung - Anlage Datenfluss beschlossen.

Beschlusstext der Anlage Datenfluss

Beschlusserläuterung der Anlage Datenfluss

Wir werden Sie über die weitere Entwicklung zeitnah informieren.

 

 


 



Hinweis

Die Zahnärztliche Zentralstelle Qualitätssicherung (ZZQ) im IDZ bietet Kurzversionen zu den vier Leitlinien Fissurenversiegelung, Fluoridierungsmaßnahmen,  Operative Entfernung von Weisheitszähnen und Wurzelspitzenresektionen (WSR) sowie entsprechende Patienteninformationen an unter www.zzq-koeln.de

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