Presseinformation der KZVB vom 22.03.2000

Verhandlungen mit den Regionalkassen führten zum Erfolg

Sonderrundschreiben der KZVB an alle Vertragszahnärzte


Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

Ihre Solidarität, unser kollegiales Zusammenstehen hat sich bewährt.

Die Verhandlungen mit der Arbeitsgemeinschaft der Regionalkassen haben gestern abend, am 21.03.2000, zu einer Einigung geführt.

Die Krankenkassen geben die bisher zurückgehaltenen Gelder für das IV. Quartal 1999 sofort in der noch ausstehenden Höhe von etwa 15 Millionen DM frei. Damit ist die Auszahlung Ihrer KCH-Honorare für 4.1999, vorbehaltlich der späteren Anwendung der Honorarverteilungsregelung, gesichert.

Sie werden die KCH-Restzahlung also pünktlich mit Überweisung vom 27.03.2000 erhalten.

So wird unsere Empfehlung im Sonderrundschreiben vom 17.03.2000, die Patienten der bisher säumigen Krankenkassen gegen Kostenerstattung zu behandeln, obsolet. Alle Patienten aller Kassen können also wie üblich im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung behandelt werden.

Darüber hinaus ist es uns gelungen, mit den Regionalkassen hinsichtlich des ZE- und KFO-Punktwertes zu einer Absprache zu kommen. Sie können auf dem Heil- und Kostenplan den am 31.12.1997 geltenden Punktwert (nicht abgesenkter Punktwert) bei der Gebührenvorausberechnung ansetzen und bei der Eigenanteilsabrechnung bis auf weiteres ebenfalls diesen höheren Punktwert (unter Vorbehalt) berechnen. Die Vorgehensweise ist im beiliegenden Rundschreiben Nr. 2 vom 21.03.2000 unter Punkt 3 beschrieben.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Dr. Rolf-Jürgen Löffler (1. Vorsitzender)
Dr. Manfred Kinner (2. Vorsitzender)


Für Rückfragen:


Hans Glatzl (Leiter Pressestelle)
Telefon: 089 / 72401 - 162,
Fax: 089 / 72401 - 276,
Email: h.glatzl(at)kzvb.de,
Fallstraße 34,
81369 München

 

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