Presseinformation der KZVB vom 05.08.2004

Keine Unterversorgung bei Kieferorthopäden?

Landesausschuß sieht noch Klärungsbedarf / Zahnärzte und Krankenkassen sollen Versorgungssituation gemeinsam überprüfen


Die Situation bei der kieferorthopädischen Versorgung von Kassenpatienten in den drei oberbayerischen Landkreisen Mühldorf, Rosenheim und Weilheim-Schongau ist nach wie vor offen. Nach mehrstündigen Verhandlungen vertagte sich gestern der paritätisch besetzte Landesausschuß der Zahnärzte und Krankenkassen in Bayern, der gesetzesgemäß den Versorgungsgrad festzustellen hat. Gleichzeitig wurde den beiden Parteien aufgegeben, gemeinsam bis zum 1. Oktober zu überprüfen, inwieweit in den angesprochenen Gebieten tatsächlich eine Unterversorgung vorliegt. Die zahnärztliche Seite konnte sich mit dem Wunsch, den Bezirk Weilheim-Schongau vorsorglich schon jetzt für neue hinzukommende Kieferorthopäden zur Niederlassung zu öffnen, nicht durchsetzen.


Die Rückgabe der Kassenzulassung durch drei kieferorthopädische Praxen in Schongau, Prien am Chiemsee und Mühldorf zieht immer weitere Kreise. „Mit einer Zwangsverpflichtung und Zwangsverschickung von Kieferorthopäden quer durch Bayern wollten die Krankenkassen in der gestrigen Sitzung des paritätisch besetzten Prüfgremiums gegen Versorgungs-engpässe vorgehen, die sie selbst durch unnachgiebige Verhandlungsführung erst provoziert haben“, kommentiert Dr. Rolf-Jürgen Löffler, Mitglied im Landesausschuß, den Antrag der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen.


Nach Ansicht der Zahnärzte liegt in keinem der drei betroffenen Planungsbereiche eine Un-terversorgung gemäß den Vorschriften der Bedarfsplanungsrichtlinien vor. Trotzdem hätten die Krankenkassen zum äußersten Mittel gegriffen und beim Landesausschuß einen Zulas-sungsstopp in allen übrigen kieferorthopädischen Planungsbereichen für ganz Südbayern beantragt. „Dies hätte zur Folge, daß mögliche Bewerber gezwungen würden, sich dort nie-derzulassen, wo es den Krankenkassen paßt, oder andernfalls auf eine vertragszahnärztliche Tätigkeit ganz zu verzichten“, so Löffler.

Nach seiner Ansicht würde sich damit die Situation sogar noch verschärfen, weil der regionale Konflikt bayernweit ausgedehnt wird: „Zahnärzte, die möglicherweise kurz vor einer Praxisübernahme oder Neuniederlassung stehen, bereits Personal angeworben, Räume gemietet und eingerichtet haben, müßten damit rechnen, per Stellungsbefehl als mobile Kassenarztreserve quer durch Bayern verschickt zu werden.“ Dabei bestehe derzeit weder rechnerisch noch tatsächlich ein Behandlungsnotstand.

Selbst nach erfolgter Rückgabe der Kassenzulassung hätten sich die drei betroffenen Pra-xen freiwillig weiterverpflichtet, alle bisherigen Behandlungsfälle ordnungsgemäß abzu-schließen und auf der Basis der Kassenhonorare abzurechnen. „Dieses Verhalten ist aus unserer Sicht ein Entgegenkommen, nachdem die Kollegen aus der vertragszahnärztlichen Versorgung ausgestiegen sind“, so Dr. Löffler. „Der Landesausschuß hat mir seiner Ent-scheidung Augenmaß bewiesen und versucht, das Thema auf ein sachliches Niveau zurück-zuführen, das auch einer objektiven Prüfung standhält und nicht von sozialistischer Ideologie aufgepeitscht wird“.


Für Rückfragen:

Hans Glatzl, Pressestelle der Bayerischen Zahnärzte Tel.: (089) 72401-162, Fax: (089) 72401-276, E-Mail: H.Glatzl(at)kzvb.de.

 

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