Presseinformation vom 09.12.2004

Gemeinsame Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns

Kieferorthopädische Behandlung in Bayern
bald wieder flächendeckend sichergestellt

In seiner gestrigen Sitzung hat der Landesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen in Bayern alle Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die kieferorthopädische Versor-gung auch im Südosten Bayerns bald wieder uneingeschränkt sichergestellt werden kann. In sechs Landkreisen wurde zunächst eine bestehende oder unmittelbar drohende Unterversorgung festgestellt. Diese Feststellung war Grundlage für die daraufhin beschlossenen finanziellen und planerischen Fördermaßnahmen. Alle Beteiligten hoffen nun, dass die Versorgungsengpässe schnellstmöglich beseitigt werden.


Mehrere Kieferorthopäden zwischen Landshut und Traunstein hatten in den vergangenen Monaten auf ihre Kassenzulassung verzichtet. Über 6.800 Kinder und Jugendliche waren und sind deshalb auf der Suche nach einem neuen Kieferorthopäden. Da viele der umliegenden kieferorthopädischen Praxen ausgelastet sind, verlief diese Suche aber zumeist erfolglos. Aus diesem Grund suchen Krankenkassen und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns dringend nach Kieferorthopäden, die sich in den betroffenen Landkreisen niederlassen wollen.

Um diese Suche zu unterstützen, hat der Landesausschuss nun ein Förderprogramm be-schlossen, wonach Kieferorthopäden, die sich neu in einem dieser Landkreise niederlassen, einen Zuschuss zur Praxisneugründung in Höhe von 50.000 Euro erhalten können. Dieses Förderprogramm gilt so lange, bis die Versorgung im bisherigen Umfang wieder hergestellt ist. Die Kosten hierfür werden jeweils zur Hälfte von den Krankenkassen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns getragen. Sollte dieser Anreiz wider Erwarten nicht zum gewünschten Erfolg führen, ist geplant, andere Landkreise in Südbayern, die nicht unter einer kieferorthopädischen Unterversorgung leiden, für Neuzulassungen zu sperren. Diese Zulassungsbeschränkungen würden dann zum 1.7.2005 angeordnet. Zahnärzte und Krankenkassen gehen jedoch davon aus, dass dies nicht erforderlich sein wird.

In diesem Zusammenhang wies der Beauftragte des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen darauf hin, dass die Aktionen der Kieferorthopäden zumindest teilweise auch auf eine unzureichende Einbindung und Vertretung ihrer Interessen in der zahnärztlichen Selbstverwaltung zurückzuführen waren. Hier müsse im Interesse einer wirtschaftlichen Planbarkeit für die Praxen schnell eine bessere Einbindung sichergestellt werden.

Erfreuliche Signale erreichen derzeit auch die Kassenzahnärztliche Vereinigung. So haben einige Kieferorthopäden bereits in Erwägung gezogen, ihren Zulassungsverzicht wieder rückgängig machen zu wollen. Auch die erste Neuzulassung steht bereits unmittelbar bevor. Die Aussichten sind also sehr gut, dass die kieferorthopädische Behandlung in Bayern bald wieder flächendeckend sichergestellt ist.

Für interessierte Kieferorthopäden noch folgende Informationen:

Vom Förderprogramm betroffen sind die Planungsbereiche

- Rosenheim Stadt und Landkreis Rosenheim,

- Landkreis Mühldorf,

- Landkreis Altötting,

- Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen,

- Landkreis Traunstein,

- Landshut Stadt und Landkreis Landshut.

Informationen zur Neuzulassung erteilt im Übrigen der Zulassungsausschuss für Zahnärzte Südbayern, Geschäftsstelle bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns, Fallstr. 34, 81369 München, Telefon 089 / 72 401 – 507.
Ihre Ansprechpartner: Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände, Dr. Sergej Saizew, 089 / 552 551 - 60, Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns, Hans Glatzl, 089 / 72 401 - 162

 

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