Presseinformation der KZVB vom 19.02.2004

Kassengebühr: „Unsichere Rechtslage beenden!“

„Bayerns Zahnärzte fordern Klarheit bei Vorsorgeuntersuchung / Berechtigungsscheine als Lösung?“


„Das von den Krankenkassen zu verantwortende Chaos um den Einzug der Kassengebühr in den 8.000 bayerischen Vertragszahnarztpraxen muß im Interesse der Kollegen und der Patienten endlich ein Ende haben“, appelliert Dr. Rolf-Jürgen Löffler, 1. Vorsitzender der Kassen-zahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB), an die Krankenkassenverbände und das Bundesgesundheitsministerium.

Mit einer „klaren, rechtlich verbindlichen Äußerung“ der Partner im Gesundheitswesen, den neutralen Schiedsamtsspruch vom 8. Januar endlich vollinhaltlich anzuerkennen, wäre, so Löffler, den niedergelassenen Kollegen die Angst genommen, am Ende des Quartals für nicht eingezogene Kassengebühren, „die ja einzig und allein für den Schuldenabbau der Krankenkassen verwandt werden“, auch bei Vorsorgeuntersuchungen in Haftung genommen zu werden.
Kürzungen laufen schon

Mit Schreiben vom 16.02.2004 hat die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände angekündigt, auf der Grundlage von 50 Prozent der Fallzahlen der KCH-Abrechnung des Vorjahresquartals I/2003, umgerechnet rund 21 Millionen Euro bei der nächsten Zahlung an die KZVB einzubehalten. „Vermutlich will die AOK mit dieser Einsparung auf dem Rücken ihrer zwangsversicherten Mitglieder die ungesetzlichen Beraterverträge finanzieren“, vermutet Löffler.

Schon jetzt haben zum Beispiel die BKK Airbus und die BKK Bahn ihre Abschlagszahlungen für das laufende Abrechnungsquartal gekürzt. Damit bestätigen sich die schlimmen Befürchtungen der bayerischen Zahnärzte. Für den Zahnärztechef bedeutet dieses Verhalten den „Gipfel der Scheinheiligkeit, in der Öffentlichkeit herumzujammern, Leistung kostenlos einzufordern und gleichzeitig vertragswidrig die Bezahlung zu verweigern.“
Mit Berechtigungsschein zur Vorsorge

Löffler begrüßt dagegen den Vorschlag der bayerischen Sozialministerin Christa Stewens, den 10-Euro-Ärger durch die Ausgabe von Berechtigungsscheinen aufzulösen. Die Vorabbezahlung ist eine unsoziale Zumutung, zumal hinter den 10 Euro keine Leistungsansprüche stecken und der hilfesuchende Patient nur vom Arztbesuch abgehalten werden soll.

Dabei scheint es der Politik in Berlin und den Krankenkassen völlig egal zu sein, wenn durch zu spät entdeckte Krankheiten auch Leben aufs Spiel gesetzt wird. Der Prophylaxegedanke werde konterkariert. Als längerfristige Lösung zur Förderung der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen schlägt Löffler die Ausgabe von jährlich vier Berechtigungsscheinen durch die Krankenkassen vor. Damit könnten sich Krankenkassen und Zahnarztpraxen den bürokratischen Unsinn komplett sparen, den das Inkasso und die Überwachung von 10 Euro verwaltungstechnisch verursachen.


Für Rückfragen:

Hans Glatzl, Pressestelle der Bayerischen Zahnärzte,
Tel.: (089) 72401-162, Fax: (089) 72401-276, E-Mail: H.Glatzl(at)kzvb.de

 

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