Presseinformation der KZVB vom 20.02.2004

Maulkorb für Zahnärzte

Werden Beschlüsse der Vertreterversammlung vom Ministerium aufgehoben? Sozialgericht hat vorläufig entschieden


Das Sozialgericht München hat mit Entscheidung vom 20.02.2004 dem Ministerium freie Hand gelassen, gegen die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) per Verpflichtungsanordnung vorzugehen. Nachdem die KZVB im vorläufigen Rechtsschutzverfahren unterlegen ist, kann das Ministerium jetzt versuchen, im Wege der Ersatzvornahme die Verpflichtungsanordnung gegen mißliebige Beschlüsse der Vertreterversammlung der KZVB vom 21./22.11.2004 durchzusetzen.

Im Vorfeld der gerichtlichen Auseinandersetzung hatte das Ministerium vergeblich durch Verpflichtungsanordnung von der KZVB bzw. dessen Vorstand gefordert, Beschlüsse der Vertreterversammlung, dem gewählten Gremium der 8.000 Vertragszahnärzte in Bayern aufzuheben, die sich mit der Umsetzung des GKV-Modernisierungsgesetzes befaßten. Die KZVB ist derzeit dabei, die Entscheidung des Gerichtes zu analysieren und mit Blick auf das noch offene Hauptsacheverfahren zu überprüfen.

In einer ersten Stellungnahme zeigte sich Dr. Rolf-Jürgen Löffler,
1. Vorsitzender der KZVB, von der Entscheidung nicht überrascht, aber dennoch verwundert darüber, „daß offenbar jede Kritik an einem Gesetz, das nachweislich mit großen Fehlern behaftet ist, gerichtlich unterbunden werden soll“. Die Zahnärzte würden sich als Bürger des Freistaates Bayern und in Person keinen politischen Maulkorb umhängen lassen, auch wenn für die Körperschaft der KZVB, obwohl als Selbstverwaltungsorgan statuiert, hier offenbar andere Maßstäbe gelten.


Für Rückfragen:

Hans Glatzl, Pressestelle der Bayerischen Zahnärzte,
Tel.: (089) 72401-162, Fax: (089) 72401-276, E-Mail: H.Glatzl(at)kzvb.de

 

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