Presseinformation vom 23.11.2004
Gemeinsame Presseerklärung -
AOK Bayern, BKK Landesverband Bayern,
Bundesknappschaft, IKK Bayern,
Funktioneller Landesverband der
Landwirtschaftlichen Krankenkassen
und Pflegekassen in Bayern und
Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB)
Honorarvereinbarung für Vertragszahnärzte geschlossen
Nach intensiven Verhandlungen konnten sich nunmehr der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) und die Regio-nalkassen in Bayern auf eine Honorarvereinbarung verständigen. Der Vertrag erstreckt sich auf die Jahre 2004 und 2005.
Die Gesamtvergütung wird entsprechend der Grundlohnsum-mensteigerung als Obergrenze 2004 um 0,02 Prozent und 2005 um 0,38 Prozent angehoben. Der geltende Honorarverteilungsmaßstab behält bis Ende 2004 seine Gültigkeit. Eine mit Vertretern beider Seiten besetzte Arbeitsgruppe wird sich kurzfristig über Eckpunkte eines neuen Honorarverteilungsmaßstabs abstimmen. Der Punktwert für die zahnärztlichen Leistungen wird – mit Ausnahme des Zahnersatzes – ab 1. Juli 2005 entsprechend der Ent-wicklung der beitragspflichtigen Einnahmen um 0,4 Prozent erhöht. Für den Bereich Zahner-satz wurde infolge des Wechsels zum Festzuschußsystem eine Übergangsregelung verein-bart.
Eng in die Verhandlungen eingebunden waren Repräsentanten der „Zukunft Zahnärzte Bay-erns (ZZB)“, Dr. Janusz Rat, Dr. Martin Reißig sowie Dr. Rudolf Förschner. Die Vereinigung hatte bei den kürzlichen Neuwahlen zur Vertreterversammlung der KZVB eine Zweidrittel-mehrheit erreicht und wird ab 1. Januar 2005 Verantwortung innerhalb der KZVB tragen. Der Vereinigung ging es insbesondere darum, aufzuzeigen, daß Krankenkassen und Zahnärzte gemeinsam in der Verantwortung für die vertragszahnärztliche Versorgung in Bayern stehen. Aus dieser Verantwortung heraus muß es laut ZZB möglich sein, in einer sachlichen Atmo-sphäre Verträge zu schließen, die sowohl den berechtigten Interessen der bayerischen Zahnärzteschaft als auch den Belangen der bayerischen Versicherten adäquat Rechnung tragen.
Vor dem Hintergrund der schwierigen Situation bei der KZVB war es für die Kassen wichtig, für die bayerischen Zahnärzte Rechtssicherheit und Klarheit über die Vergütungssituation zu schaffen. Die Verhandlungen über den Abschluß eines Gesamtvertrages für die zahnärztliche Vergütung und andere wichtige Vereinbarungen wie beispielsweise über die Verteilung des Honorars innerhalb der Vertragszahnärzteschaft waren auf Grund der Verweigerungshaltung des bisherigen Vorstandes der KZVB lange blockiert. Vor einem Monat mußte deshalb der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr die Aufgaben des Vorstandes der KZVB übernehmen.
Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Dr. Maximilian Gaßner, Beauftragter gemäß § 79 a SGB V


