Presseinformation der KZVB vom 27.12.2004
Zahnbehandlung bleibt in Bayern auch zum Jahresende gesichert
Keine Engpässe gibt es derzeit bei der Versorgung bayerischer Zahnpatienten. „Ich habe die bayerischen Vertragszahnärzte aufgefordert, alle medizinisch notwendigen Leistungen bis zum Jahresende uneingeschränkt zu erbringen.“ Mit diesem Hinweis reagiert Dr. Maximilian Gaßner, der als Beauftragter der Aufsichtsbehörde seit Mitte Oktober wegen Abwahl des alten Vorstandes die Geschicke der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) bis zum 31.12.2004 leitet, auf „Panikmeldungen“ in einzelnen Obmannsbezirken.
Die Behandlung ist nicht auf Notfälle beschränkt.
„Vertragszahnärztlich notwendige Leistungen dürfen Kassenpatienten deshalb auch zwischen den Feiertagen nicht vorenthalten werden. Richtig ist allerdings, daß seit einigen Tagen die Zahnbehandlung mit einem Verrechnungspunktwert entsprechend dem Honorarverteilungsmaßstab vergütet wird“, so erklärt Gaßner die Situation. Ob und wann das Budget erschöpft sei, liege nicht nur an der absoluten Höhe, sondern sei von der Menge der übers ganze Jahr erbrachten Leistungen aller Vertragszahnärzte abhängig. Sachlich handele es sich dabei sowieso nur um den Bereich der konservierenden (KCH-) Behandlung. „Zahnersatz ist davon nicht betroffen.“
Der Interims-Chef der KZVB sieht die Lage aber auch „insgesamt durchaus entspannt“, weil es in diesem Jahr erstmals seit langem gelungen sei, mit den Krankenkassen Vergütungsverträge auszuhandeln. In diesen konnte die jeweils gesetzlich maximal zulässige Veränderungsrate für die Zahnärzte ausgeschöpft werden. „Zur Verweigerung der Behandlung besteht also kein Anlaß“, so Gaßners Hinweis.
Dr. Maximilian Gaßner, Beauftragter gem. § 79 a SGB V des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen


