Neues Rundschreiben vom 3.5.2013

Bitte melden Sie sich im internen Bereich an. (Zahnarztpraxis > Rundschreiben)

Formulare und Merkblätter der Bezirksstellen

Wie zum Beispiel Unterlagen zur Eintragung in das Zahnarztregister, An- und Abmeldung eines Assistenten oder eines angestellten Zahnarztes finden Sie auf der Startseite Ihrer Bezirksstelle.

App-Aufkleber für Praxen bestellen

Bestellfomular im internen Bereich: Praxisverwaltung > Formblattbestellung / Infomaterial
Lesen Sie mehr über Apps in der Zahnarztpraxis >


Deutscher Zahnärztetag 2013: bis Ende Mai können Abstracts eingereicht werden

Die Frist für das Einreichen von Abstracts für den Deutschen Zahnärztetag 2013 wurde bis einschließlich Freitag, den 31. Mai 2013, verlängert. Das Thema in diesem Jahr lautet: ZahnMedizin interdisziplinär - Altersgemäße Therapiekonzepte.
weiter zu dtzt.de

ZE-Kurse „Wiederherstellung (Befundklasse 6)“ ausgebucht

Der mit Rundschreiben Nr. 3/2013 vom 03.05.2013 angebotene Workshop ZE Wiederherstellung (Befundklasse 6) an drei Terminen im Juli 2013 ist ausgebucht. Neue Kurstermine sind in Vorbereitung.

Aktualisierte Leitlinie Fluoridierungsmaßnahmen zur Kariesprophylaxe

fluoridhaltige Zahnpasta

Die Leitlinie Fluoridierungsmaßnahmen zur Kariesprophylaxe wurde jetzt aktualisiert.
weiter zur Website des Zentrums Zahnärztliche Qualität (ZZQ)

Hinweis auf Rückruf

6. Mai 2013: Die Arzneimittelkommission Zahnärzte (AKZ) informiert darüber, dass die Firma Pfizer ihr Produkt Tavor® pro injectione 2mg Ampullen der Chargen 2003, 2004 und 2005 ab sofort zurückruft und vor der Verwendung warnt.
weiter zu zm-online.de

Datenschutz in der Praxis

Geldreserve

Wie ist die elektronische Übermittlung von Patientendaten geregelt?
Was passiert mit den Patientenunterlagen nach der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist?



In der Praxis gibt es einiges zu beachten: 

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat einen interaktiven Test erstellt, in dem Sie herausfinden können, ob Sie in Sachen Datenschutz gut aufgestellt sind.

Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zur Konfiguration Ihres Netzwerkes in unserem aktuellen Rundschreiben.

 

Das neue Patientenrechtegesetz

Recht

Das Patientenrechtegesetz enthält im Wesentlichen neue Bestimmungen für das BGB sowie Neuerungen und Änderungen im Bereich des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V).

Im Folgenden soll dargestellt werden, welche wesentlichen Inhalte das Gesetz aufweist und inwieweit es der vollmundig umschriebenen Zielsetzung gerecht wird. Dabei sollen vor allem praxisrelevante Aspekte hervorgehoben werden.

Hier können Sie die im Bayerischen Zahnärzteblatt erscheinende Artikelserie als PDF laden

Leseversion zu den Ergänzungen des BGB und zu wesentlichen Änderungen von SGB V und Zahnärztezulassungsverordnung

Servicequalität der Krankenkassen bewerten

Bei Ärzten und Patienten ist die Stimmung gut

Der MLP Gesundheitsreport 2012/2013 zeigte: Die meisten befragten Ärzte halten das Gesundheitssystem insgesamt für leistungsfähig. Viele sehen Verbesserungspotenzial bei der Bürokratie.
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung bietet eine Umfrage zur Bürokratie und Servicequalität unterschiedlicher Krankenkassen an:
http://www.kzbv.de/online-umfrage.726.de.html

Möglichkeiten der Berufsausübung

Zahnärztin

Die KZVB hat auf den Zuwachs bei den angestellten Zahnärzten in Bayern mit der Schaffung eines neuen Referats reagiert. Dr. Elisabeth Müller ist Referentin für angestellte Zahnärzte und Co-Referentin für Berufspolitische Bildung. Schwerpunkte ihrer Referententätigkeit ist die Beratung junger Kollegen, die in den Beruf starten.

Fallbeispiele aus ihrer Beratung stellt sie seit August 2012 vor 

 

Im deutschen Ärzteblatt ist ein Artikel über die neuen Möglichkeiten durch das zu Jahresbeginn in Kraft getretene Versorgungsstrukturgesetz erschienen

Keine Exklusivverträge mit Dentallabor

Dentallabor

Dr. Christian Freund, Justitiar der KZVB, stellt im aktuellen TRANSPARENT die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur vertraglichen Verpflichtung von Zahnärzten betreffend der Vergabe von zahntechnischen Leistungen an ein gewerbliches Dentallabor vor.
PDF-Download des Artikels

Keine Stornogebühr für abgesagte Termine

Zahnarzt Wartezimmer

Arzttermine dürfen kurzfristig abgesagt werden, ohne dass Patienten eine "Stornogebühr" zahlen müssen, haben Richter entschieden. Eine Ausnahme gibt es: sogenannte Bestellpraxen.
weiter zur aerztezeitung.de

Zahnärztliche Auklärungspflicht

Ärzte und Zahnärzte müssen auch über sehr seltene Behandlungsrisiken aufklären, wenn die Folgen schwerwiegend sind. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz in zwei am 21. September 2012 bekanntgegebenen Beschlüssen zu Zahnimplantaten entschieden. Der beklagte Zahnarzt hatte der Klägerin 2008 zwei Implantate eingesetzt. Als Folge leidet die Patientin unter einer dauerhaften Nervschädigung mit täglichen Schmerzen. Das schriftliche Aufklärungsblatt sei nicht ausreichend gewesen.
weiter zur aerztezeitung.de

Zusatzversicherung fordert Patientenblatt an

Patientenblatt

Eine private Krankenzusatzversicherung kann die Kopie des ärztlichen Patientenblatts verlangen, um ihre Leistungspflicht zu klären. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München mit einem Urteil vom 6. September 2012 im Fall einer Zahn-Zusatzversicherung entschieden (Az.: 14 U 4805/11).
weiter zur juraforum.de
Eine Checkliste mit Tipps zur Weitergabe von Behandlungsunterlagen findet sich in der Zahnarzt Woche.
weiter zu dzw.de

Infos zur papierlosen Abrechnung

Papierlose Abrechnung für alle Leistungsbereiche
Auszug aus dem Rundschreiben Nr. 12 vom 09.12.2011

Was ist ab wann neu? Was muss beachtet werden?
Daten und Fakten zur papierlosen Abrechnung und zu Abrechnung Online.
weiter zum Dokument

Katalog häufig gestellter Fragen

Basistarif

wichtige Informationen zur korrekten Abrechnung für Versicherte im Basistarif finden Sie im internen Bereich auf der linken Seite in der Menueführung unter "Basistarif".

Digitale Planungshilfe

Update auf Version 2.8.0 vom 12.12.2012. Das Update enthält die ab dem 01.01.2013 geltenden neuen Festzuschussbeträge sowie einige Fehlerkorrekturen.
weiter zur Bundes-KZV

Mehrkostenvereinbarung zur Füllungstherapie gem. § 28 Abs. 2 SGB V

Wählt Ihr Patient bei einer Füllungstherapie eine darüber hinausgehende Versorgung, ist im Vorfeld eine schriftliche Mehrkostenvereinbarung notwendig. Lesen Sie hierzu auch den Böhmschen Rat aus dem KZVB Transparent 01+02/2009.

Um Formfehlern bei Ihrer Mehrkostenvereinbarung vorzubeugen, können Sie die nachstehende Vorlage für Ihren Praxisgebrauch verwenden.

Vorlage für Mehrkostenvereinbarung bei Füllungstherapien