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Bundeseinheitliche Kassenverzeichnisse

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Datei-Inhalt

Wird das Bundeseinheitliche Kassenverzeichnis ab 1.2012 weiterhin per Diskette bezogen, wird für Herstellung und Versand der Diskette ein Betrag von 5,- €/Quartal erhoben.

BEKV_1201.KPR

1 MB

Bundeseinheitliches Kassenverzeichnis für bayer. Zahnärzte (1. Quartal/12)

BEKV_1110.KPR

1 MB

Bundeseinheitliches Kassenverzeichnis für bayer. Zahnärzte (4. Quartal/11)

 

Die hier bereitgestellten Dateien der Bundeseinheitlichen Kassenverzeichnisse können Sie per Mausklick auf Ihren eigenen Rechner einspielen und weiterverarbeiten.

  1. Die BEKV-Datei wird zunächst abgespeichert, zum Beispiel auf die Festplatte, wenn der Internetzugang am gleichen PC wie Abrechnungsprogramm vorhanden ist.
  2. Oder auf einen Wechseldatenträger (USB-Stick), wenn das Abrechnungsprogramm auf einem anderen Rechner installiert ist.
  3. Dann Datei anklicken, „Speichern/Speichern unter“ und den Speicherort wählen.
  4. Das Abrechnungsprogramm starten und die kpr-Datei über die entsprechende Programmfunktion des Software-Anbieters vom Speicherort einlesen.

Haben Sie Fragen? Als Ansprechpartner steht Ihnen unsere DEC-Hotline unter der Tel.-Nr. 089 72401-101 zur Verfügung.

 



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