Der Böhmsche Rat

aus der Publikation kzvb TRANSPARENT Heft 6/2009

 

Berechnung von implantatgetragenen Prothesen und deren Verbindungselementen

 


Immer wieder erreicht mich die Bitte, bestimmte Themen im „Böhmschen Rat“ zu veröffentlichen. So würde Andrea Stoos gerne die Abrechnung von
Implantatkonstruktionen mit Locator oder ähnlichem bei Verwendung der
vorhandenen Prothese und bei Neuanfertigung behandelt wissen. Ihr
kann geholfen werden.


Dieser Frage nähern wir uns am besten mit der Betrachtung des allgemeinen Teils der Festzuschuss-Richtlinien. Dort heißt es im Punkt 6: Suprakonstruktionen sind in den in den Zahnersatz-Richtlinien
beschriebenen Fällen Gegenstand der Regelversorgung. Bei der Gewährung
von Zuschüssen für Suprakonstruktionen bei Erstversorgung mit Implantaten
hat der Versicherte Anspruch auf den Festzuschuss zur Versorgung der Befundsituation, die vor dem Setzen der Implantate bestand. Für die Erneuerung und Wiederherstellung von Suprakonstruktionen sind
Festzuschüsse ansetzbar, die der Gemeinsame Bundesausschuss auf der
Grundlage von entsprechenden Regelleistungen ermittelt hat. Eine Gewährung
von Festzuschüssen erfolgt auch in den Fällen, in denen Suprakonstruktionen
außerhalb der in den Zahnersatz-Richtlinien genannten Fälle gewählt werden.“

Der Richtlinientext nimmt hier Bezug auf die Zahnersatz-Richtlinie und stellt in der Nummer 36 die Indikation dar, in der Suprakonstruktionen als
Regelversorgung zu erbringen sind: die Versorgung der Einzelzahnlücke
unter bestimmten Voraussetzungen und der atrophierte Kiefer. Außerhalb
dieser beiden genannten Fälle werden auch Festzuschüsse gewährt, dann
allerdings als andersartige Versorgungen.

Wenden wir uns als nächstes den Verbindungselementen zu. Gemäß
Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) gehören im Rahmen der Regelversorgung – mit Ausnahme von Cover-Denture-Prothesen – als
Verbindungselemente nur Teleskopkronen/Konuskronen auf Eckzähnen oder ersten Prämolaren zur Regelversorgung.

Andere Verbindungselemente wie zum Beispiel Geschiebe, Riegel, Anker oder Stege gehören nicht zur Regelversorgung. Sie stellen allerdings anerkannte prothetische Versorgungsformen dar und wurden von den Bundesmantel-vertragspartnern in den bisherigen Verhandlungen der gleichartigen Versorgung zugeordnet. Die Frage von Frau Stoos zielt auf Implantatkonstruktionen bei Prothesen ab. Als Verbindungselemente zählen hier Teleskopkronen/Konuskronen oder Stege und eben der Locator.

Der Locator ist ein neues Verankerungssystem von Vollprothesen auf zwei oder mehr Implantaten. Es gibt ihn in unterschiedlichen Höhen, bietet durch sein spezielles Design eine sichere und sehr leichte Eingliederung der Prothese, sogar ein Divergenzausgleich von bis zu 40 Grad zwischen zwei Implantaten ist möglich. Für das Gegenlager in der Prothese stehen leicht austauschbare Kunststoff-Retentionseinsätze mit unterschiedlicher
Haltekraft zur Verfügung.

Spätestens jetzt müssen wir uns der Festzuschuss-Richtlinie Nummer 7
zuwenden. „Bei der Erstversorgung, der Erneuerung und der Wiederherstellung von Suprakonstruktionen sind für alle Leistungen im Zusammenhang mit den Implantaten, wie die Implantate selbst, die Implantataufbauten und die implantatbedingten Verbindungselemente,
keine Festzuschüsse ansetzbar.“

Somit haben wir alle Informationen gesammelt, die zur Beantwortung der
Frage notwendig sind. Einige Beispiele habe ich nachfolgend aufgelistet
(die Aufzählung der Bema-Nummern und GOZ-Ziffern muss nicht abschließend
sein).

Bitte beachten Sie, dass das Honorar und die Materialkosten für den Locator nicht auf dem Heil- und Kostenplan abgerechnet werden, sondern auf einer gesonderten Rechnung erscheinen muss, da diese Aufbauten/
Verbindungselemente zum Implantat gehören.

Jetzt aber zu unseren Beispielen:

Abbildung 1:
Atrophierter Kiefer im UK, zwei Locatoren auf Implantat, Neuversorgung

 



Abbildung 1


Abbildung 2:
Kein atrophierter Kiefer im UK, zwei Locatoren auf Implantat, Neuversorgung



Abbildung 2: Halte- und Stützvorrichtungen


Beispiel 3:

Kein atrophierter Kiefer im UK, zwei Teleskopkronen auf Implantat, Neuversorgung

Beispiel 3: Kein atrophierter Kiefer im UK, zwei Teleskopkronen auf Implantat, Neuversorgung


Beispiel 4:

Kein atrophierter Kiefer im UK, Steg auf zwei Implantaten, Neuversorgung

Beispiel 4: Kein atrophierter Kiefer im UK, Steg auf Implantat, Neuversorgung


Beispiel 5:

Atrophierter Kiefer im UK, zwei Locatoren auf Implantat unter Verwendung der alten Prothese



Beispiel 5: Atrophierter Kiefer im UK, zwei Locatoren auf Implantat unter Verwendung der alten Prothese


Beispiel 6:

Kein atrophierter Kiefer im UK, zwei Locatoren auf Implantat unter Verwendung der alten Prothese

Beispiel 6: Kein atrophierter Kiefer im UK, zwei Locatoren auf Implantat unter Verwendung der alten Prothese


Beispiel 7:

Kein atrophierter Kiefer im UK, zwei Teleskopkronen auf Implantat unter Verwendung der alten Prothese

Beispiel 7: Kein atrophierter Kiefer im UK, zwei Teleskopkronen auf Implantat unter Verwendung der alten Prothese


 

DR. STEFAN BÖHM
REFERENT FÜR HONORARWESEN UND ZAHNTECHNIK DER KZVB