Der Böhmsche Rat

aus der Publikation kzvb TRANSPARENT Heft 23/06

 

Die neue Befundklasse 6


In der Rubrik „Der Böhmsche Rat“ gibt Dr. Stefan Böhm, Referent für Honorarwesen der KZVB, zweimal monatlich praktische Tipps zur Abrechnung.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner letzten Sitzung Beschlüsse zur Änderung der Festzuschuss-Richtlinien gefasst. Im Vorgriff auf das nächste Rundschreiben, in dem die Änderungen insgesamt vorgestellt werden, möchte ich in diesem Böhmschen Rat auf die neue Befundklasse 6 eingehen und die Gründe darstellen, die zu diesen Veränderungen geführt
haben. Die neuen Regelungen treten zum 1. Januar 2007 in Kraft.

Hintergrund der Änderung der Festzuschuss- Richtlinien im Bereich der Befundklasse 6 ist die gesetzliche Verpflichtung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Inhalt und Umfang der Regelversorgungen in geeigneten Zeitabständen zu überprüfen. Eine Überprüfung der Richtlinien hat ergeben, dass die Regelugen im Bereich der Wiederherstellungen von
Zahnersatz sowohl in der Zuschusshöhe, als auch im Katalog der Regelversorgungsleistungen angepasst werden müssen.

Der vom G-BA eingesetzte Unterausschuss „Richtlinien-Festzuschüsse“ hat dabei unter Zugrundelegung der Auswertung einer repräsentativen Stichprobe von Heil- und Kostenplänen, die von den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen regelmäßig der
Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung anonymisiert und zufällig ausgewählt zur Verfügung gestellt wurden, einen Beschlussentwurf zur Änderung der Befundklasse 6 erarbeitet.

Auf Grundlage dieser Stichproben wurden die jeweiligen Gesamtkosten je Befund berechnet. Die Auswertung ergab, dass in der Befundklasse 6 signifikante Abweichungen zwischen den durchschnittlichen tatsächlichen Kosten der Reparaturmaßnahme und den bisherigen festgelegten (doppelten) Festzuschüssen bestehen. Deshalb wurden – entsprechend den Ergebnissen
der Auswertung der Stichproben – sowohl Erhöhungen als auch Absenkungen der derzeitigen Festzuschüsse vorgenommen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Veröffentlichungen im nächsten Rundschreiben. Bei den Beschreibungen der Befunde wurden Konkretisierungen vorgenommen. Innerhalb einzelner Befunde wurden zudem sowohl bei den zahnärztlichen
Leistungen wie auch bei den zahntechnischen Leistungen Abrechnungspositionen nach Bema und BEL II aufgenommen, die bislang nicht erfasst waren. So wurden beispielsweise in der Befundklasse 6.3 neben der Bema-Position 100b zusätzlich die Positionen 89, 98f, 98h/1 und 98h/2 mit den korrespondierenden BEL II-Postionen aufgenommen. Dass auch diese Positionen in der Praxis angefallen sind, ergab die Betrachtung der Stichproben.

Damit bilden die einzelnen Befunde nunmehr die reale Situation getreuer ab. Die Veränderung im Einzelnen: Der bisherige Befund 6.1 wurde aus sachlichen Gründen in die neuen Befunde 6.0 (Fälle ohne zahntechnische Leistungen) und 6.1 (Fälle mit zahntechnischen Leistungen) aufgegliedert. Der Befund 6.4.1 ist nur in Verbindung mit Befund 6.4 ansetzbar. Wird eine erweiterungsbedürftige herausnehmbare Versorgung oder Kombinationsversorgung um nur einen Zahn mit Kunststoff versorgt, ist nur Befund 6.4, nicht aber Befund 6.4.1, ansetzbar. Bei Erweiterung einer Prothese um weitere Zähne, ist je weiterem Zahn Befund 6.4.1 ansetzbar. Der Befund 6.5.1 ist nur in Verbindung mit Befund 6.5 ansetzbar. Wird
eine erweiterungsbedürftige herausnehmbare Versorgung oder Kombinationsversorgung um nur einen Zahn mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich erweitert ist nur Befund 6.5, nicht aber Befund 6.5.1, ansetzbar. Bei Erweiterung einer Prothese um weitere Zähne ist je weiterem Zahn Befund 6.5.1 ansetzbar. Einen vollständigen Überblick über die neue Befundklasse 6 mit einer tabellarischen Darstellung der wesentlichen Änderungen finden Sie im nächsten Rundschreiben.

 

DR. STEFAN BÖHM
REFERENT FÜR HONORARWESEN DER KZVB

 

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