Der Böhmsche Rat

aus der Publikation kzvb TRANSPARENT Heft 05/06

 

Neue Regelung Restzahnbestand: Unsicherheiten für die Therapieplanung ausgeräumt


Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Sitzung vom 1. März 2006 unter anderem eine Neuformulierung der Befundklassen 4.1 und 4.3 defniert, die ich Ihnen wie folgt weitergeben möchte: 4.1 Restzahnbestand bis zu drei Zähnen im Oberkiefer4.3 Restzahnbestand bis zu drei Zähnen im Unterkiefer. Damit ist in den genannten Befundklassen die bisherige Erfordernis der schleimhautgetragenen Deckprothese nicht mehr gegeben und auch nicht mehr die damit in Verbindung gebrachte dentale Verankerung durch Teleskopkrone(n) oder Wurzelstiftkappen.

Zudem soll die Kombinationstabelle unter anderem um folgende Kombination ergänzt werden: Die Festzuschüsse 4.1 und 4.3 sind neben 1.1 im selben Kiefer kombinierbar.Weitere Ausführungen mit Beispielen zu der dadurch geänderten Handhabung der Festzuschüsse bei Restzahnbestand werden Ihnen in Kürze mitgeteilt.

 

DR. STEFAN BÖHM
REFERENT FÜR HONORARWESEN