Der Böhmsche Rat
aus der Publikation kzvb TRANSPARENT Heft 07/08
Systematische Parodontistherapie oder Exzision
Der Böhmsche Rat möchte sich in Zukunft nicht nur auf die Fragen der Festzuschüsse beschränken, sondern sich auch anderen Abrechnungsfragen
widmen. So beschäftige ich mich in dieser Ausgabe mit der Frage, ob die Behandlung einzelner Parodontien immer im Rahmen einer systematischen
Parodontitistherapie erfolgen muss oder ob davon Abweichungen möglich sind. Ausgangspunkt der Überlegungen soll die Betrachtung des PSI-Codes sein.
In den allgemeinen Behandlungs-Richtlinien finden wir in der Anlagezu V. Systematische Behandlungen von Parodontopathien Hinweise zum arodontalen Screening-Index (PSI). Dort heißt es unter anderem: „Der
PSI bietet einen orientierenden Überblick über das Vorliegen und/oder die
Schwere einer parodontalen Erkrankung und den Behandlungsbedarf. Er
ist auch geeignet, Erkrankungsrezidive aufzudecken.
Die Messung des PSI erfolgt bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr an den Parodontien der Indexzähne 11, 16, 26, 31, 36, 46 beziehungsweise bei deren Fehlen ersatzweise an den daneben stehenden Zähnen. Bei Erwachsenen erfolgt die Messung an allen vorhandenen Zähnen mit Ausnahme der Weisheitszähne. Die Befundung wird mittels einer Mess-Sonde mit halbkugelförmiger Spitze und Markierung (schwarzes Band zwischen 3,5 und 5,5 mm) durchgeführt. Zur Erhebung ist das Gebiss in Sextanten eingeteilt.
Dabei sind folgende Befunde zu dokumentieren:
- Code 0 = Entzündungsfrei, kein Zahnstein oder überstehende Füllungs-
oder Kronenränder
- Code 1 = Blutung nach vorsichtigem Sondieren
- Code 2 = Blutung nach vorsichtigem Sondieren, supra- oder subgingivale
Plaque und Zahnstein und/oder überstehende Füllungs- oder Kronenränder
- Code 3 = Sondiertiefe 3,5 bis 5,5 mm (schwarzes Band teilweise sichtbar)
- Code 4 = Sondiertiefe 6 mm oder mehr (schwarzes Band nicht mehr sichtbar)
Aufgezeichnet wird der höchste Wert pro Sextant. Falls sich beim Sondieren
von Taschen purulentes Exsudat entleert, ist dies der Blutung gleichzustellen.
Wird an einem Parodontium ein Wert von Code 4 gemessen, wird für den Sextanten die Messung beendet und für den Sextanten ein Wert von Code 4 eingetragen. Ist ein Sextant zahnlos, wird ein x eingetragen.
Wird eine Furkationsbeteiligung festgestellt, wird der Sextant mit einem
* versehen und eine Einordnung in den nächsthöheren als den per Messung festgestellten Code vorgenommen.“
Wird Code 3 oder 4 ermittelt, sind ergänzende diagnostische und therapeutische Maßnahmen notwendig. Für weitere diagnostische Maßnahmen
stellt der PAR-Status das Mittel der Wahl dar. Auch wenn in diesem Fall nur wenige Parodontien ermittelt werden, die einer Parodontitistherapie zu unterziehen sind, hat eine systematische PAR-Behandlung zu erfolgen. Die Behandlung wird nach den Bema-Nummern P200–P203 berechnet, der
Status nach Bema-Nummer 4.
Der PSI kann in zwei Jahren einmal abgerechnet werden. Nun kann sich innerhalb dieses Zeitraumes bei einer Untersuchung die Notwendigkeit
einer Therapie einzelner Parodontien ergeben. In solchen Fällen ist eine
Behandlung dieser Parodontien außerhalb der systematischen Parodontitistherapie möglich und kann nach den Bema-Nummern 49 oder 50 (Exz1 oder Exz2) abgerechnet werden. Die Abrechenbarkeit der Exzision sollte
in der Regel drei Zähne nicht überschreiten.
DR. STEFAN BÖHM
REFERENT FÜR HONORARWESEN UND ZAHNTECHNIK DER KZVB


