Der Böhmsche Rat

aus der Publikation kzvb TRANSPARENT Heft 5/2009

 

Wiederherstellung (Teil 2)

 


Der Böhmsche Rat befasst sich dieses Mal mit der Wiederherstellung und Erneuerung von gegossenen und gebogenen Halte- und Stützvorrichtungen.
Das Augenmerk soll auch dieses Mal auf die zahntechnischen Leistungen gelegt werden, wobei festzuhalten ist, dass nicht unbedingt alle BEL-II-Leistungen berücksichtigt sein müssen.


Zunächst möchte ich einige grundsätzliche Dinge festhalten:
Unabhängig davon, ob ein gegossenes Halte- und Stützelement an der Metallbasis oder in der Kunststoffbasis (Kunststoffprothese, -sattel) befestigt
wird, ist die Befund-Nummer 6.3 (ohne Befundveränderung) oder Befund-Nummer 6.5 (mit Befundveränderung) ansetzbar.

Wird eine gebogene Klammer oder eine gebogene Retention im Kunststoff
befestigt, ist in der Regel die Befund-Nummer 6.2 beziehungsweise bei Befundveränderungen die Befund-Nummer 6.4 anzusetzen.

Wird eine gebogene/gegossene Retention an dem Modellguss gelötet,
ist die Befund-Nummer 6.3 berechenbar.



Beispiel 1: Sprungreparatur einer Metallbasis (ohne Abformung)
Beispiel 1: Sprungreparatur einer Metallbasis (ohne Abformung)


Beispiel 2: Bruchreparatur einer Metallbasis, auch Sublingualbügel (mit Abformung)
Beispiel 2: Bruchreparatur einer Metallbasis, auch Sublingualbügel (mit Abformung)




Beispiel 3: Ersatz eines gegossenen zweiarmigen Halteelementes (mit Abformung) ohne Befundveränderung im Metallbereich/Kunststoffbereich
Beispiel 3: Ersatz eines gegossenen zweiarmigen Halteelementes (mit Abformung) ohne Befundveränderung im Metallbereich/Kunststoffbereich




Beispiel 4: Neuplanung eines gegossenes zweiarmigen Halteelementes ohne Befundveränderung mit (Abformung) im Kunststoffbereich/Metallbereich
Beispiel 4: Neuplanung eines gegossenes zweiarmigen Halteelementes ohne Befundveränderung mit (Abformung) im Kunststoffbereich/Metallbereich




Beispiel 5: Neuplanung einer gebogenen mehrarmigen Klammer (mit Abformung) mit Befundveränderung im Kunststoffbereich; Klammerzahn wird extrahiert
Beispiel 5: Neuplanung einer gebogenen mehrarmigen Klammer (mit Abformung) mit Befundveränderung im Kunststoffbereich; Klammerzahn wird extrahiert




Beispiel 6. Neuplanung einer gebogenen mehrarmigen Klammer (mit Abformung) ohne Befundveränderung und Lötung im Metallbereich
Beispiel 6. Neuplanung einer gebogenen mehrarmigen Klammer (mit Abformung) ohne Befundveränderung und Lötung im Metallbereich




Beispiel 7: Ersatz einer gebogenen einarmigen Klammer (Kunststoffbereich)
Beispiel 7: Ersatz einer gebogenen einarmigen Klammer (Kunststoffbereich)


 

DR. STEFAN BÖHM
REFERENT FÜR HONORARWESEN UND ZAHNTECHNIK DER KZVB