Fortbildung
|
|
Prof. Dr. Dr. Mark Farmand | Melanie Wache |
Die KZVB betreut die vertragszahnärztliche Fortbildung nach § 95d, SGB V.
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns ist sich bewusst, dass die bayerischen Zahnärzte intensiv Fortbildung betreiben.
Für die überwiegende Mehrheit unserer zahnärztlichen Kolleginnen und Kollegen bedeutet diese gesetzliche Regelung nicht eine Verpflichtung zur Durchführung weiterer oder zusätzlicher Fortbildungen, sondern dürfte in aller Regel damit erledigt sein, die absolvierten Fortbildungen zu dokumentieren.
Für Zahnärzte
ab 01.01.2006 bis 31.12.2005 |
|
ab 01.01.2006 bis 31.12.2005 |
|
|
Für Fortbildungsveranstalter |
|
|




