Anträge zu Berufsausübungsgemeinschaften

Antrag auf Gründung einer örtlichen Berufsausübungsgemeinschaft
(öBAG - nur 1 Standort)

(bitte beachten Sie die Gebührenänderung ab 01.07.2011 bei BAG-Gründung)
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Antrag auf Gründung einer überörtlichen BAG (üöBAG - min. 2 Standorte)

(bitte beachten Sie die Gebührenänderung ab 01.07.2011 bei BAG-Gründung)
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Antrag zur Auflösung einer bestehenden
Berufsausübungsgemeinschaft (BAG)
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Antrag für die Verlegung des Praxisstandortes
einer bestehenden öBAG

(bitte beachten Sie die Gebührenänderung ab 01.07.2011 bei diesem Antrag)
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Antrag für die Verlegung des Praxisstandortes
einer bestehenden üöBAG

(bitte beachten Sie die Gebührenänderung ab 01.07.2011 bei diesem Antrag)
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