Zulassungsausschuss. Für Nordbayern.
Zum Bereich des Zulassungsausschusses Nordbayern gehören die Bezirksstellen Oberfranken, Unterfranken, Mittelfranken, Oberpfalz.
Nach bestandenem Staatsexamen und mit der Approbation in Händen dürfen Sie Patienten behandeln – allerdings nur Privatpatienten. Bevor Sie die Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten mit den Krankenkassen abrechnen können, müssen Sie die Zulassung als Vertragszahnarzt beantragen. Die dazu erforderlichen Unterlagen stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.
Antragstellung: Formulare und Hinweise
- Zulassung
- Teilzulassung
- Reduzierung des Versorgungsauftrags
- Aufhebung der Teilzulassung (Umwandlung in eine Vollzulassung)
- Verlegung des Vertragszahnarztsitzes (gemeindeübergreifende Verlegung)
- Ruhen der Zulassung länger als 3 Monate
- Rückgabe der Kassenzulassung (Verzichtserklärung)
- Verlängerung der Frist zur Aufnahme der vertragszahnärztlichen Tätigkei
- Genehmigung zur Beschäftigung eines angestellten Zahnarztes
- Ruhen der Tätigkeit des angestellten Zahnarztes länger als 3 Monate
- Erhöhung/Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit des angestellten Zahnarztes
- Abmeldung eines angestellten Zahnarztes
- Änderung der Gebietsbezeichnung eines angestellten Zahnarztes
- Zulassung als MVZ
- Verlegung des Vertragszahnarztsitzes in ein MVZ (Anlage B/2)
- Zulassung zur vertragszahnärztlichen Versorgung in einem MVZ (Anlage B/1)
- Genehmigung zur Beschäftigung eines angestellten Zahnarztes im MVZ (Anlage A)
- Informationen zur Gründung eines neuen MVZ
- Selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung (Anlage C)
- Mitteilung / Wechsel des zahnärztlichen Leiters
- Merkblatt nach erteilter Zulassung eines MVZ
- Änderung/Wechsel der Gesellschaftsform
- Änderung/Wechsel des Gesellschafters der Trägergesellschaft
- Namensänderung
- Verzicht für ein MVZ
Fragen zur Antragstellung?
Christina Deuerlein
0911 588883-14
c.deuerlein@kzvb.de
Maria Zinkl
0911 588883-12
m.zinkl@kzvb.de
Zulassungsausschuss Nordbayern
Laufertorgraben 10, 90489 Nürnberg
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag von 8 bis 12.30 Uhr sowie 13.30 bis 15.45 Uhr
Freitag von 8 bis 12.30 Uhr