Notdienst. Unter der Woche.
Um die zahnmedizinische Notfallversorgung der Bevölkerung aufrechtzuerhalten, hat die KZVB einen Notdienst während der Woche eingerichtet.
Bitte rufen Sie zunächst Ihren Hauszahnarzt an. Wenn dieser nicht mehr behandlungsfähig ist, können Sie eine der Praxen auf den unten aufgeführten Listen anrufen und fragen, ob sie Kapazitäten frei hat.
Um die zahnmedizinische Notfallversorgung der Bevölkerung aufrechtzuerhalten, hat die KZVB einen Notdienst während der Woche eingerichtet. Die Praxen, die schließen müssen, sind nun nicht mehr gezwungen, selbst eine Praxisvertretung zu suchen und anzugeben. Dieses Vorgehen wurde mit dem bayerischen Gesundheitsministerium abgestimmt. Sollte eine Praxis aufgrund fehlender persönlicher Schutzausrüstung bzw. Desinfektionsmittel sowie wegen Ausfällen beim Praxispersonal bereits jetzt oder in Kürze nicht mehr behandlungsfähig sein und damit die Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) nicht mehr erfüllen können, muss
Notdienst unter der Woche: Praxis finden
Dieser Notdienst ist nicht für die Behandlung von Infizierten oder unter Quarantäne stehenden Patientengedacht, sondern für die Schmerzbehandlung symptomloser Patienten.
Wir bitten alle Praxen, die an diesem Notdienst teilnehmen können und wollen (entsprechende Schutzausrüstung wie Mundschutz, Handschuhe und Schutzbrille sowie ausreichend Desinfektionsmittel werden selbstverständlich vorausgesetzt), sich umgehend bei der KZVB zu melden.
Die Teilnahme ist auch möglich, wenn Sie Ihre Öffnungszeiten bereits eingeschränkt haben.
Senden Sie bitte das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular für
den Notdienst unter der Woche per Mail an:
mitgliederwesen@kzvb.de
089 72401-524
089 72401-520
Die Mitteilung über vorübergehende Praxisschließung senden Sie bitte
per Fax oder E-Mail an:
089 72401-521
rechtsabteilung@kzvb.de
Mit Corona infizierte oder unter Quarantäne stehende Schmerzpatienten überweisen
Tatsächlich infizierte oder unter Quarantäne stehende Schmerzpatienten überweisen Sie bitte an die sogenannten Schwerpunktpraxen. Deren Kontaktdaten finden Sie im internen Bereich.
Krankentransportfahrten zu nicht aufschiebbaren zwingend notwendigen ambulanten Behandlungen von nachweislich an Corona erkrankten Versicherten oder von Versicherten, die aufgrund einer behördlichen Anordnung unter Quarantäne stehen, bedürfen wie bisher vorübergehend nicht der vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse. Gilt bis Ende der epidemischen Lage. https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/942/
Schwerpunktpraxen: Für Corona-Infizierte und Quarantäne-Fälle.
Eine Liste dieser Praxen finden Sie nach dem Login unten im internen Bereich. Bitte überweisen Sie nur tatsächlich infizierte oder unter Quarantäne stehende Schmerzpatienten an diese Praxen.
Login zur Liste der SchwerpunktpraxenSie haben Fragen zu den Schwerpunktpraxen?
Wählen Sie im Kontaktformular als Adressat die Pressestelle aus.