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FAQ. Persönlicher Bereich.

Hier beantworten wir Fragen zum Login-Bereich und Abrechnung Online.

Registrierung für die eigene Praxis oder ein MVZ

Niedergelassene Zahnärzte und zahnärztliche Leitungen von medizinischen Versorgungszentren benötigen einen Zugang zum internen Bereich, um beispielsweise die Abrechnung online zu übermitteln, TI-Pauschalen zu beantragen oder Fortbildungsnachweise hochzuladen.

Angestellte Zahnärzte und Assistenten

Angestellte Zahnärzte und Assistenten können sich registrieren, um sich über die Website detaillierter zu informieren. Die Freischaltung erfolgt befristet für ein Jahr. Eine Verlängerung durch die Mitarbeiter in der KZVB-Onlineverwaltung ist möglich.

Personalzugänge

Praxisinhaber können im eingeloggten Zustand für ihre Mitarbeiter Personalzugänge anlegen. Über diesen gesonderten Zugang können im Auftrag des Zahnarztes Abrechnungen für den Praxisinhaber übermittelt und Rundschreiben eingesehen werden. Soll eine Einsicht in die Dokumente, zum Beispiel sachliche-rechnerische Berichtigungen, gewährt werden, muss das zusätzlich vom Praxisinhaber über „Praxis: Personalzugänge“ vergeben werden. Eine Einsicht in das Kontoavis ist nicht möglich.

Onlineübermittlung der Abrechnung

Mit dem Abrechnungsauftrag bestätigt der Teilnehmer unter anderem, dass die eingereichten Leistungen gemäß den vertraglichen Bestimmungen zwischen der KZVB und den Krankenkassen erbracht wurden (sog. Garantieerklärung). Für Änderungen oder einen Rückruf von Übermittlungen wenden Sie sich telefonisch an die DEC-Hotline.

Kann ich mein Passwort selbst zurücksetzen?

Ja. Die Möglichkeit besteht aus technischen Gründen jedoch nur für Zugänge mit Zwei-Faktor-Registrierung. Um diese für Sie unter „Zwei-Faktor-Registrierung“ durchzuführen ist jedoch ein erfolgreicher Login nötig.

Zugriffsdauer der Zugänge

Wurde die Tätigkeit in eigener Praxis beendet, besteht noch zwei Jahre nach dem Zulassungsende eine Zugriffsmöglichkeit. Bei Registrierungen von angestellten Zahnärzten werden die Zugänge für ein Jahr befristet freigeschaltet. Für beide Fälle gilt, dass eine Verlängerung durch die Mitarbeiter der Onlineverwaltung möglich ist. Personalzugänge werden nach dem Zulassungsende des Zahnarztes gesperrt und können nicht wieder aktiviert werden.

Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte

Ihre KZVB-Zugangsdaten sollten sie auf keinen Fall an eine andere Person weitergeben. Nutzen Sie die Funktion, eigene Zugangsdaten für ihr Personal anzulegen. Verwahren Sie ihre Zugangsdaten sicher. Vermuten Sie einen missbräuchlichen Zugriff, so melden Sie uns dies und ändern Sie ihr Passwort.

Werden meine Daten gespeichert?

Wir speichern aus Sicherheits- und Datenschutzgründen alle Tätigkeiten innerhalb des Systems in Form von Protokollen. Somit ist beispielsweise nachvollziehbar, wann der letzte Login erfolgt ist und was nach dem Login gemacht wurde.

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zweck der Abrechnungsdurchführung von der KZVB erhoben, genutzt, gespeichert und verarbeitet.