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Beschwerdeausschuss. Die zweite Verwaltungsinstanz.

Der Beschwerdeausschuss wird von der KZVB und den Krankenkassen gemeinsam gebildet und stellt die zweite Verwaltungsinstanz im Prüfverfahren dar.

Ein paritätisch besetztes Gremium

Der Beschwerdeausschuss nimmt seine Aufgaben eigenverantwortlich wahr.
Er untergliedert sich in Kammern für Nordbayern und Südbayern.
Die Mitglieder des Beschwerdeausschusses sind der unparteiische Vorsitzende, dessen Stellvertreter, die Beisitzer und deren Stellvertreter.

Jede Kammer des Beschwerdeausschusses setzt sich zusammen aus:

  • einem unparteiischen Vorsitzenden
  • zwei zahnärztlichen Sachverständigen als Beisitzer
  • und zwei von den Krankenkassen entsandten Sachverständigen als Beisitzer.


Beschlüsse werden mit Stimmmehrheit gefasst.

Jeder Verfahrensbeteiligte hat das Recht, gegen den ihm gegenüber von der Prüfungsstelle in der ersten Verwaltungsinstanz erlassenen Bescheid binnen einer Monatsfrist Widerspruch einzulegen. Das Prüfverfahren wird sodann auf Grund des eingelegten Widerspruchs in der zweiten Verwaltungsinstanz vor dem Beschwerdeausschuss fortgesetzt.

Gegen die Entscheidungen des Beschwerdeausschusses steht binnen einer Monatsfrist der Klageweg zum Sozialgericht offen.

Kontakt zum Beschwerdeausschuss


Fallstraße 34, 81369 München

beschwerdeausschuss@kzvb.de
089 72401-195
089 72401-282

Ihr Ansprechpartner:
Dr. Zeno Hepp

Datenschutz:
Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten unter: datenschutz@kzvb.de

Informationspflicht des Beschwerdeausschusses nach Art. 13 ff. DS-GVO