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TI Glossar. Und FAQ.

Thematisch und alphabetisch sortierter Überblick zu wichtigen TI-Begriffen und Funktionen der KZVB. Verlinkt mit unseren Antworten auf Ihre Fragen.

Funktionen der KZVB

Nach Ihrem Login in 'Meine KZVB' haben Sie Zugriff auf Funktionen, die wir für Sie im Bereich 'Meine Telematik' zusammengefasst haben.

2FA - Zwei-Faktor Authentifizierung

Die Zwei-Faktor-Authentisierung ist eine sichere Anmeldung zum Schutz von Benutzerkonten für die Internetdienste und Online-Dienste der KZV Bayerns.
Zusätzlich zum Passwort muss beim Login ein weiterer Sicherheitsfaktor (KZVB ID) über die KZVB ID App eingegeben werden. Detaillierte Infos und Erklärvideos finden Sie eingeloggt unter "Meine KZVB".

KIM VZD Einträge

Die TI-Anwendung Kommunikation im Medizinwesen (KIM) ist ein E-Mail-Dienst mit Verschlüsselung der Daten und der Möglichkeit der digitalen Signatur. KIM ist für zahlreiche Anwendungen innerhalb der TI notwendig und bei mehreren Anbietern verfügbar. 
Der Verzeichnisdienst (VZD) der gematik ist das "Adressbuch der TI". Ihre KIM-Adresse wird durch den KIM-Anbieter in das zentrale Adressbuch eingetragen. In welcher Form Ihre KIM-Adressen bei der KZVB bekannt sind können Sie eingeloggt unter "Meine KZVB" unter "Meine Telematik" sehen. Dort haben Sie auch die Möglichkeit, im Feld "Organisation" Ihre eigene Praxisbezeichnung selbst einzutragen. (Beispiel: Praxis am Harras) 
Für die Nutzung dieser KZVB-Funktion "KIM VZD Einträge" ist der Login in „Meine KZVB“ via Zwei-Faktor-Authentisierung (2FA) erforderlich.

SMC-B Bestellung

Die KZVB ist Kartenherausgeber der SMC-B für die bayerischen Vertragszahnärzte. Wenn Sie ein bereits in Bayern niedergelassener Vertragszahnarzt sind, können Sie eingeloggt Ihre SMC-B bestellen.

TI-Eigenerklärung

Die TI Eigenerklärung ist der Nachweis und die Voraussetzung für die Auszahlung der TI-Pauschale.

Fachbegriffe in der Telematik-Infrastruktur (TI)

Unten finden Sie ausgesuchte, auf unserer Website verwendete Begriffe und FAQ.

Noch ausführlicher ist das hier verlinkte Glossar der Gematik:
https://fachportal.gematik.de/glossar

Auch auf der Website der Bundes-KZV finden Sie ausführliche Infos in deren PDF Leitfaden "Telematikinfrastruktur – ein Überblick" 

DVO - Dienstleister vor Ort

Der Dienstleister, der Sie bei der Anbindung an die TI unterstützt.

eAU - Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die eAU ist seit dem 1.1.2023 vom Arzt an die GKV zu übermitteln.
Detaillierte Infos zur ICD-Kodierung, dem Ersatzverfahren und den technischen Voraussetzungen finden Sie auf unserer Seite eAU & ICD

EBZ - Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren

Das Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für bewilligungspflichtige zahnärztliche Leistungen ist die elektronische Übermittlung der Leistungsanträge aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) an die Krankenkassen.

FAQ finden Sie unter Abrechnung & Verwaltung > Neumitglieder > EBZ FAQ

eGK - elektronische Gesundheitskarte

Gesetzlich Krankenversicherte erhalten von ihrer Krankenkasse eine elektronische Gesundheitskarte (eGK). Mit ihr können sich Patienten unter anderem auch bei Zahnärzten behandeln lassen. Auf der eGK sind die Stammdaten des Versicherten gespeichert sowie Informationen für einen Notfall.
Weitere Infos unter gesund.bund.de

eHBA - elektronischer Heilberufsausweis I eZAA - elektronischer Zahnarztausweis

Elektronischer Heilberufsausweis ist der Oberbegriff für den Heilberufsausweis aller im Gesundheitswesen approbierten Heilberufler. Für den Zahnarztberuf ist das der elektronische Zahnarztausweis (eZAA), der Ihnen die Nutzung medizinischer Anwendungen der Telematikinfrastruktur ermöglicht. 

FAQ auf unserer Seite eHBA

eHealth Konnektor

Der Konnektor ist eine Hardwarekomponente, die Ihre Praxis über ein Transportnetz – in der Regel das Internet via sicherer VPN-Verbindung – mit der TI verbindet.
Weitere Infos auf der Website gematik.de

eMP - Elektronischer Medikationsplan I AMTS - Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung

Der elektronische Medikationsplan stellt Ihnen und allen an der Medikation von gesetzlich Krankenversicherten Beteiligten bei der ambulanten oder stationären Versorgung Daten zur Verfügung, die für die Arzneimitteltherapie-Sicherheit relevant sind. Informationen zur Medikation von Patienten sowie mögliche Allergien und Unverträglichkeiten sind mit dem eMP direkt auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert. Vor der Verordnung eines zusätzlichen Medikamentes können Sie Verträglichkeit mit der bestehenden Medikation mit der sogenannten Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung (AMTS) prüfen.

Weitere Infos auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung kbv.de

Sowie auf der Website der Bundes-KZV.
Dort finden Sie auch den Leitfaden der Bundes-KZV:
https://www.kzbv.de/elektronischer-medikationsplan.1356.de.html

ePA - Elektronische Patientenakte

Mit der ePA können wichtige Diagnose- und Behandlungsdaten für die an der Behandlung beteiligten Zahnarzt- und Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken verfügbar gemacht werden. Patienten können auch ein elektronisches Bonusheft für die regelmäßige Zahnvorsorge führen.

Mehr auf unserer Seite ePA. FAQ und kzbv.de

E-Rezept - Arzneimittelverordnung in elektronischer Form

Gesetzlich krankenversicherte Patienten erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel seit dem 1. Januar 2024 nur noch per E-Rezept und können dieses mit eGK, per App oder mittels Papierausdruck einlösen.

FAQ auf unserer Seite E-Rezept

eZahnbonusheft - Elektronisches Zahnbonusheft

Seit 1. Januar 2022 Teil der elektronischen Patientenakte. Das eZahnbonusheft bietet die Möglichkeit, die gleichen Einträge wie bislang auch im papiergebundenen Bonusheft in elektronischer Form abzubilden. Wie auch bei der ePA handelt es sich bei dem eZahnbonusheft für Versicherte um eine freiwillige Anwendung.

Mehr auf unserer Seite ePA. Elektronische Patientenakte und kzbv.de

KIM - Kommunikation im Medizinwesen

Mit KIM können behandlungs-, therapie- und abrechnungsrelevanten Daten wie Arztbriefe oder Befunde über die Telematikinfrastruktur verschickt werden. KIM ist zwingend notwendig für die elektronische Übermittlung von EBZ, eAU und weiteren Anwendungen. Zahnärzte wählen sich aus der Liste der zugelassene KIM-Dienst-Anbieter - siehe Gematik Fachportal - eigenständig einen KIM-Anbieter aus. 

Mehr auf unserer Seite Kommunikationsdienste

NFDM - Notfalldatenmanagement

Diese freiwillige Anwendung enthält wichtige Informationen zu Medikationen, Allergien und Unverträglichkeiten, medizinische Diagnosen sowie wichtige Kontaktdaten (z.B. Hausarzt). In der Regel führt der Hausarzt die Erstanlage des Notfalldatensatzes auf der eGK durch. Der Notfalldatensatz kann in der Zahnarztpraxis in Notfallsituationen schnell und sicher Informationen geben, um einen ungünstigen Krankheits- oder Behandlungsverlauf abzuwenden.

Mehr auf unserer Seite Notfalldaten (NFDM)

PIN.QES - PIN für die qualifizierte elektronische Signatur

Die verschiedenen Anwendungen des elektronischen Zahnarztausweises sind durch zwei unterschiedliche, mindestens 6-stellige PINs geschützt: die PIN.QES für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) sowie die PIN.CH für die restlichen Funktionen (Verschlüsseln, Authentisieren, Zugriff auf Daten der elektronischen Gesundheitskarte). Durch Eingabe der QES können elektronische Dokumente rechtsverbindlich unterzeichnet werden.

PTV - Produkttypversion des Konnektors

Neben sicherheitsrelevanten Updates gibt es für Konnektoren auch Produktweiterentwicklungen. Man spricht auch von Produkttypversionen (PTV).

Produkttypversion PTV1: Der Konnektor unterstützt das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)

Produkttypversion PTV3: Der Konnektor unterstützt KIM, eAU, E-Rezept

Produkttypversion PTV4 / PTV4+: Der Konnektor unterstützt die ePA

PVS - Praxisverwaltungssystem bzw. Praxisrechner mit Abrechnungssoftware

Das Praxisverwaltungssystem (PVS) gehört zur Grundausrüstung in jedem Praxismanagement. Die Software unterstützt die Praxen bei der Organisation und Dokumentation ihrer Aufgaben.

In Anlage 1 des Bundesmantelvertrags-Zahnärzte (BMV-Z) ist geregelt, dass Vertragszahnärzte ihr PVS bei der zuständigen KZV genehmigen lassen. Bei allen marktüblichen PVS, die ein Eignungsfeststellungsverfahren durchlaufen haben, ist das eine reine Formsache. Bitte füllen Sie das entsprechende Meldeformular aus und senden Sie es an die KZVB. 

QES - qualifizierte elektronische Signatur

Die QES ist der handschriftlichen Unterschrift auf Papier rechtlich gleichgestellt. Dafür nutzen Sie Ihren elektronischen Heilberufsausweis und die im eHealth-Konnektor integrierten QES-Funktionen. 

Infos der Bundesnetzagentur: https://www.elektronische-vertrauensdienste.de/EVD/DE/Uebersicht_eVD/Dienste/1_Signatur.html?nn=691626

SMC-B - Praxisausweis

SMC-B ist die Abkürzung für "Security Module Card Typ B". Als Smartcard authentisiert sie die Praxis gegenüber der Telematikinfrastruktur. Sie wird für das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) benötigt.
FAQ auf unserer Seite SMC-B

TI Konnektor

Der TI-Konnektor verbindet medizinische Einrichtungen über ein virtuelles privates Netzwerk mit der Telematikinfrastruktur. Er kommt nur nach Prüfung und Zulassung der gematik sowie Zertifizierung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zum Einsatz.
Mehr auf unserer Seite Komponenten

VSDM - Versichertenstammdatenmanagement

Prüfung der auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) enthaltenen Versichertenstammdaten auf Aktualität. Die eGK muss bei der erstmaligen Inanspruchnahme von Leistungen im Quartal in das Kartenterminal gesteckt werden.

Infos der Bundes-KZV: Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)
 

VZD - elektronischer Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur

Der Verzeichnisdienst (VZD) der gematik ist das "Adressbuch der TI". Er ist der zentrale Speicherort für Zertifikate und Basisdaten wie Adressdaten von Ärzten, Apothekern, Psychotherapeuten und sonstigen Heilberuflern. Zudem werden die Fachdaten der verschiedenen Anwendungen der gematik über den VZD verwaltet. Damit andere (Zahn-)Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser Sie finden können, ist eine Registrierung im VZD erforderlich. Dazu wird Ihre KIM-Adresse durch den KIM-Anbieter in das zentrale Adressbuch eingetragen.

https://www.gematik.de/anwendungen/kim 

 

Organisationen und Dienstleister

BSI - Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist die Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes und versteht sich als Gestalter einer sicheren Digitalisierung in Deutschland. Deswegen spielt es auch bei der Einbindung von Geräten in die Telematikinfrastruktur eine wichtige Rolle: es werden ausschließlich vom BSI zertifizierte Geräte, zum Beispiel das entsprechende Kartenlesegerät oder die eGK selbst, verwendet.

https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Informationen-und-Empfehlungen/eHealth/ehealth_node.html

gematik - Gematik GmbH

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist als zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen konzipiert. Die Gesamtverantwortung trägt die gematik GmbH.
Gesellschafter der gematik sind das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Deutsche Apothekerverband (DAV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen(GKV-SV), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV).

Informationsangebote der gematik:

https://www.gemmunity.de/  gematik Community Portal

Seit Ende Dezember 2023 bietet die gematik einen eigenen WhatsApp-Kanal an, um auf Störungen und Einschränkungen der Telematikinfrastruktur (TI) hinzuweisen.

Kartenherausgeber-Organisationen für Zahnärzte

Für Inhalte und Änderungen im TI-Verzeichnisdienst (VZD) sind die jeweils zuständigen Kartenherausgeber-Organisationen:

  • elektronische Heilberufsausweise (eHBA): Landeszahnärztekammern
  • Praxisausweise (SMC-B): Kassenzahnärztliche Vereinigungen 
Vertrauensdiensteanbieter

Produziert Ausweise im Auftrag der oben genannten Kartenherausgeber-Organisationen.

Gesetze & Richtlinien

Aktuelle Vorhaben, Gesetze, Verordnungen und Anordnungen finden Sie auf folgender Website des BMG:
www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen.html

BMV-Z Bundesmantelvertrag-Zahnärzte

Der Bundesmantelvertrag - Zahnärzte (BMV-Z) ist der zwischen KZBV und Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) ausgehandelte Vertrag zur vertragszahnärztlichen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter.
Zum 1. Januar 2023 wurde § 21a Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z) neu eingeführt. Danach hat der Vertragszahnarzt, der angestellte und der ermächtigte Zahnarzt die ihm jeweils von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung zugewiesene Zahnarztnummer in den vorgeschriebenen Fällen zu verwenden. Seit dem 1. Januar 2023 müssen im Rahmen der Abrechnung die Zahnarztnummern aller an einem Fall beteiligten Behandler angegeben werden. Auch für digitale Anwendungen - beispielsweise EBZeAU oder E-Rezept - wird die Zahnarztnummer verwendet.
Zudem finden Sie die Festlegung des Vereinbarungsinhalts zur Finanzierung der Telematikinfrastruktur(TI) darin sowie in der Anlage 10 die Vereinbarung zum Inhalt und zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte.

Siehe Einzeldateien des BMV-Z auf der Website der Bundes-KZV https://www.kzbv.de/bundesmantelvertrag.1223.de.html

digiG – Digital-Gesetz

Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG)

Inkrafttreten: 26.03.2024
Überblick & Stellungnahmen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/digital-gesetz.html

Im Bundesgesetzblatt: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/101/VO.html

Ein wichtiger Bestandteil des Gesetzes ist die Einrichtung der elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten Anfang des Jahres 2025. Möchten Patienten die ePA nicht nutzen, können sie mit dem sogenannten Opt-Out widersprechen. Das E-Rezept wird weiterentwickelt.

Infos des Bundesgesundheitsministeriums:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/gesetze-und-verordnungen/guv-20-lp/digig

DVG - Digitale-Versorgung-Gesetz

Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG)

Das Digitale-Versorgung-Gesetz wurde am 9. Dezember 2019 erlassen. Es ändert eine Reihe bestehender Gesetze und Verordnungen, insbesondere das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V).
Die Pflicht zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur besteht seit dem 1. September 2020. Krankenkassen wurden zum 1. Januar 2021 verpflichtet, ihren Versicherten die elektronische Patientenakte (ePA) anzubieten. Mit dem DVG wurde die Grundlage für die künftige elektronische, sogenannte eVerordnung von Heil- und Hilfsmittel geschaffen.

Weitere Infos finden Sie hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Digitale-Versorgung-Gesetz
Bundesgesetzblatt-Archiv

E-Health-Gesetz (nicht amtlicher Kurztitel)

Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze

Das E-Health-Gesetz wurde am 21. Dezember 2015 erlassen. Es bildete die Grundlage zur Einführung der elektronischen Patientenakte und des elektronischen Patientenfachs (ePF).
Zu den Schwerpunkten des Gesetzes zählen unter anderem das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), die Elektronische Patientenakte (ePA) und der Medikationsplan auf der ePA.

Weitere Infos
Wikipedia-Artikel: E-Health-Gesetz https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/e/e-health-gesetz.html 

PDSG - Patientendaten-Schutz-Gesetz

Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG)

Vom 14. Oktober 2020in Kraft getreten am 20. Oktober 2020 - hier als PDF verlinkt:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/P/PDSG_bgbl.pdf

Die an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Praxen sind gemäß Terminservice- und Versorgungsgesetz, Digitale-Versorgung-Gesetz und Patientendaten-Schutz-Gesetz seit dem 1. Januar 2021 zur Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und zur Unterstützung der elektronischen Patientenakte (ePA) verpflichtet. Mit dem PDSG erhielten Patienten ein Recht auf Datenübermittlung in die ePA. Patienten können zur selbstständigen digitalen Verwaltung eine App ihrer Krankenkasse nutzen.

Richtlinie zur IT-Sicherheit

Am 2. Februar 2021 trat die „Richtlinie zur IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung“ in Kraft.
Ziel ist es, die Arzt- und Zahnarztpraxen zu unterstützen, Gesundheitsdaten in den Praxen künftig noch besser zu schützen.

Die Bundes-KZV informiert Sie unter http://www.kzbv.de/it-sicherheitsrichtlinie 

SGB V - Fünftes Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung

Zu den  wichtigsten Rechtsgrundlagen des Vertragszahnarztrechts zählt das Fünfte Sozialgesetzbuch. Es enthält die Vorschriften zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Im Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) 291b wurden die gesetzlichen Grundlagen der gematik gelegt.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
§ 291b Verfahren zur Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__291b.html 

TSVG - Terminservice- und Versorgungsgesetz

Am 11. Mai 2019 in Kraft getreten.
Das Angebot bestimmter digitaler Angebote der gesetzlichen Krankenkassen regelt das TSVG, unter anderem die elektronische Patientenakte (ePA) für Versicherte. Gemäß Terminservice- und Versorgungsgesetz, Digitale-Versorgung-Gesetz und Patientendaten-Schutz-Gesetz sind die an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Praxen seit dem 1. Januar 2021 zur Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und zur Unterstützung der elektronischen Patientenakte (ePA) verpflichtet. Weitere Regelungen gibt es im TSVG für die Digitalisierung in der Versorgung.

Auf der Website des Bundesgesetzblattes