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Finanzierung. Telematik.

Pauschale für die Telematikinfrastruktur.

Voraussetzung für die Auszahlung der TI-Pauschale an Sie ist Ihr Nachweis in Form der sogenannten Eigenerklärung. 

Bis 31.3.2024: Ergänzung E-Rezept übermitteln

Falls das E-Rezept in Ihrer Praxis noch nicht ausgestellt werden kann, kümmern Sie sich bitte schnellstmöglich um die Installation in Ihrem Praxisverwaltungssystem. Die Eigenerklärung ist dann bis spätestens 31. März mit der Ergänzung E-Rezept zu übermitteln, um eine Pauschalen-Kürzung zu vermeiden.

TI-Finanzierung: Neuerungen seit 1.7.2023

Das Bundesgesundheitsministerium hat am 22.6.2023 die Finanzierung für die Telematikinfrastruktur mit Wirkung zum 1.7.2023 neu geregelt. Es gibt eine monatliche TI-Pauschale je Praxisstandort. Die Höhe der Pauschale richtet sich u.a. nach der Anzahl der Zahnärzte zum Quartalsende, nach den in der Praxis vorgehaltenen Komponenten, Anwendungen und Dienste sowie danach, ob in den vergangenen 30 Monaten bereits die TI-Anbindung bzw. der Konnektortausch refinanziert wurde.

Der genaue Wortlaut der am 1.7.2023 in Kraft getretenen Festlegung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) ist auf der Website der Bundes-KZV zum Download verlinkt.

Die TI-Pauschale wurde von der KZVB erstmals im Januar 2024  rückwirkend quartalsweise für die Monate Juli, August und September 2023 ausgezahlt. 
Für das 4. Quartal 2023 wird sie im April 2024 ausbezahlt. Details finden Sie in der oben verlinkten Festlegung des BMG (u.a. §7).

Übersicht mit den vom BMG festgelegten TI-Pauschalen

Anzahl der Behandler1-3 4-6 7-910-12 zzgl. je weitere 3 Behandler
Praxisgröße*     
monatliche TI-Pauschale ohne Reduzierung 237,78 € 282,78 € 323,90 € 352,20 €28,60 €
um 50% reduzierte TI-Pauschale bei Fehlen einer Anwendung 118,89 € 141,39 € 161,95 € 176,25 €14,30 €
Anbindung an die TI und Refinanzierung erfolgte zwischen dem 1.1.2021 und 30.6.2023  
reduzierte monatliche TI-Pauschale für 30 Monate 131,67 € 143,29 € 151,04 € 165,34 €14,30 €
um 50% reduzierte TI-Pauschale bei Fehlen einer Anwendung   65,84 € 71,65 € 75,52 € 82,67 €7,15 €
Konnektorentausch und Refinanzierung erfolgte zwischen dem 1.1.2021 und 30.6.2023  
reduzierte monatliche TI-Pauschale für 30 Monate 199,45 € 242,78 € 282,23 € 310,83 €28,60 €
um 50% reduzierte TI-Pauschale bei Fehlen einer Anwendung  99,73 € 121,39 € 141,12 € 155,42 €14,30 €
      
bei zwei oder mehr fehlende Anwendungen oder gänzlich fehlende TI-Anbindung  0 € 0 € 0 € 0 €0 €

*Sowohl Vertragszahnärzte als auch angestellte Zahnärzte, die zur Erbringung vertragszahnärztlicher Leistungen berechtigt sind. Bei angestellten Zahnärzten gilt die Maßgabe, dass angestellte Zahnärzte mit einem Beschäftigungsumfang von jeweils mindestens zwanzig Stunden pro Woche bei der Staffelung berücksichtigt werden. Maßgeblich ist die Größe der Vertragszahnarztpraxis am letzten Tag des jeweiligen Quartals.

Komponenten, Dienste und Anwendungen

Voraussetzung für den Erhalt der TI-Pauschale ist das Unterstützen der folgenden Anwendungen, Komponenten und Dienste in der jeweils aktuellen Version: