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Videosprechstunden. Videofall­konferenzen.

Videosprechstunden und Videofallkonferenzen sind auch in der vertragszahnärztlichen Versorgung möglich.

Videosprechstunden und Videofallkonferenzen können seit dem 1. Oktober 2020 für folgende Versicherte abgerechnet werden: Versicherte, die einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe erhalten. Sowie Versicherte, an denen zahnärztliche Leistungen im Rahmen eines Kooperationsvertrages gem. § 119b Abs. 1 SGB V erbracht werden (vgl. §§ 87 Abs. 2k, 87 Abs. 2i SGB V).

Bema-Gebühren

Für Videosprechstunden, Videofallkonferenzen, Telekonsile, Technikzuschlag
Beachten Sie Folgendes bei der Leistungserbringung und Abrechnung:
Artikel aus dem BZBplus 11/2020
 

Informationsbroschüre der Bundes-KZV

Die PDF-Broschüre der Bundes-KZV Videosprechstunden, Videofallkonferenzen und Telekonsile in der vertragszahnärztlichen Versorgung erklärt die technischen Anforderungen und Voraussetzungen. Hinweise erleichtern die Abrechnung.

Zertifizierte Videodienstanbieter

Die fortlaufend aktualisierte Liste zertifizierter Videodienstanbieter finden Sie ebenfalls auf der Website der Bundes-KZV.