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Wichtige Hinweise. Aktuelle Themen.

Ihr Überblick - gegliedert nach den Themen im Praxisalltag.

Hochwasser in Bayern

Vom Hochwasser in Bayern sind auch Zahnarztpraxen betroffen. Sollten Sie dazu gehören, bitten wir um kurze Mitteilung an die KZVB unter Angabe von Art und Umfang der Schäden (presse@kzvb.de). Dies gilt auch, wenn Sie die Praxis vorübergehend schließen müssen. Bitte kümmern Sie sich in diesem Fall selbstständig um eine Vertretung. Gerne unterstützen Sie hierbei unsere Bezirksstellen sowie die regionalen Obleute. Bezüglich möglicher Soforthilfen steht die KZVB im Austausch mit der Bayerischen Staatsregierung. Diese hat in ihrer Kabinettssitzung am 4. Juni Soforthilfen beschlossen. Demnach haben Freie Berufe und somit auch niedergelassene Zahnärzte Anspruch auf eine Soforthilfe von bis zu 200.000 Euro. Erstattet werden „unmittelbar durch das Hochwasser verursachte Schäden an Betriebsstätten und Infrastrukturen“. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die zuständige Bezirksregierung.

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  • Eingeloggt unter "Meine KZVB": Sonderrundschreiben vom 25.07.2024

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