Wichtige Hinweise. Aktuelle Themen.
Ihr Überblick - gegliedert nach den Themen im Praxisalltag.
Was gibt's Neues auf der Website?
Virti-Talk am 1.6. & 5.7.: Dauer 30 Minuten
Virtinar PAR-UPTdate am 1.6. I 24.6. I 29.6.
Ukraine: Zahnmedizinische Versorgung von Flüchtlingen
Corona:
28.04.2022: Impfen in der PraxisNEU - ergänzt um Infos zum Versand der Anmeldedaten
Allgemein: Impfen in der Praxis I Impfpflicht I Testung I Notdienst
Abrechnung & Verwaltung:
Punktwerte 5.22NEU
Abrechnung: Pünktliche Einreichung sichert Teilzahlungsanspruch
EBZ: Elektronisches Beantragungs- und GenehmigungsverfahrenNEU startet am 1.7.
UKPS: Unterkiefer-Protrusionsschiene - Abstract & FAQNEU
PAR: FAQ I Infos I Formulare
GKV: Neuregelung bzgl. im Ausland Krankenversicherter
Berichtigungsgründe Krankenkassen: 7. Rundschreiben 2020
Praxisführung (Digitalisierung/Telematik, Verordnung, Qualität):
Notwendiger KonnektorentauschNEU
Fehler beim Einlesen von eGK 2.1-Karten I Update Kartenterminal ORGA 6141NEU
Refin-Anträge eHBA & Health-Update, KIM und ePA
Berufsausübung (Zulassung, Anstellung, Praxisformen):
Berufshaftpflichtversicherung nachweisen & Checkliste
Wir bitten Sie stets Ihre ABE-Nummer und, soweit vorhanden, das entsprechende Geschäftszeichen bzw. Ihren zuständigen KZVB-Sachbearbeiter mit anzugeben. Das erleichtert die Bearbeitung Ihres Anliegens.
Corona-Sonderregeln z.B. für ärztlich verordnete Leistungen und Krankentransporte finden Sie fortlaufend aktualisiert in der Übersicht des G-BA: https://www.g-ba.de/service/sonderregelungen-corona/
Krankentransportfahrten zu nicht aufschiebbaren zwingend notwendigen ambulanten Behandlungen von nachweislich an Corona erkrankten Versicherten oder von Versicherten, die aufgrund einer behördlichen Anordnung unter Quarantäne stehen, bedürfen wie bisher vorübergehend nicht der vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse. Gilt bis Ende der epidemischen Lage. https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/942/
Telematikinfrastruktur:
Übersicht zu aktuellen und anstehenden Anwendungen der Telematik-Infrastruktur(Komponenten, Termine, Kostenerstattung)
Telematik: Status Quo (Stand Juni) und wie geht es weiter? (ca. 52 Minuten lang)
Vortrag von Matthias Benkert, stv. Leiter IT und Teamleiter Weblösungen und IT-Sicherheit
Virti-Clips (kurze Erklärfilme der KZVB) finden Sie über die Website abrechnungsmappe.kzvb.de > Virti-Clips
Der TI-Messenger soll laut gematik ab Sommer 2022 zur Verfügung stehen.
Einlesen von eGK 2.1-Karten: Fehler & Update
Laut Wordline (vormals Ingenico) wird das Zubehörprodukt "ORGA Protect" seit dem 26. April 2022 ausgerollt. Es soll die Ausfallsicherheit des Terminals im Zusammenhang mit der ESD-Problematik erhöhen. Mehr Details >
Laut Wordline (vormals Ingenico) wird das Zubehörprodukt "ORGA Protect" seit dem 26. April 2022 ausgerollt. Es soll die Ausfallsicherheit des Terminals im Zusammenhang mit der ESD-Problematik erhöhen. Der Rollout wird über ausgewählte Vertriebspartner organisiert. Wordline selbst wird das "ORGA Protect" nur in Kombination mit dem "ORGA 6141" ausliefern. Sie können sich an folgende Wordline-Partner wenden:
• Praxisdienst: ORGA Protect online kaufen: praxisdienst.de
• Via Da Vinci: https://shop.viadavinci.de/ORGA-Protect
Wordline weist auf Verzögerungen bei der Auslieferung hin. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen direkt an Ihren Dienstleister vor Ort. Wenn Sie die Installation selbst vornehmen möchten, finden Sie hier eine Video-Anweisung: ingenico-shop.
Die Kosten des Aufsatzes belaufen sich auf 30,82 Euro zzgl. Versandkosten. Die KZBV befindet sich zurzeit in Gesprächen mit dem GKV-Spitzenverband, um eine adäquate Nachfinanzierung als Pauschalbetrag je Anzahl der stationären Kartenterminals zu verhandeln.
Die gematik hat am 3.2. eine Aktualisierung veröffentlicht. Darin finden Sie weitere Hinweise, wie Sie die elektrostatische Aufladung der eGK verringern oder umgehen können. Bitte lesen Sie auf der Website der gematik nach, welche Punkte Sie prüfen können. Zudem erhalten Sie Tipps zum Umgang mit dem Fehler. Nach Möglichkeit sollte die Institutionskarte SMC-B in einem separaten Kartenterminal verwendet werden, in dem keine eGK-Steckvorgänge stattfinden. Dadurch ist im Fehlerfall eine erneute Freischaltung der SMC-B nicht notwendig.
Bei einigen Gesundheitskarten der Generation 2.1 und dem Kartenterminal ORGA 6141 kommt es zu Systemabstürzen, nachdem die Karten eingesteckt werden. Betroffen sind offenbar sogenannte near-field-communication-fähige (kontaktlose) elektronische Gesundheitskarten (eGK) der Generation 2.1.. Werden sie in das Kartenterminal ORGA 6141 gesteckt, kann es zu folgenden Fehlerbildern kommen:
1. Das Kartenterminal „hängt sich auf“ bzw. restartet automatisch
2. Der Fehler "C2C-Authentisierung" wird angezeigt
3. Der Fehler „Keine freigeschaltete SMC-B“ wird angezeigt
4. Fehlerbilder im Primärsystem (PVS) und im Konnektor als Folge des Fehlverhaltens im Kartenterminal
Die Entladung der eGK im Kartenterminal hat zur Folge, dass dieses in einen Zustand versetzt wird, der sich nur noch durch einen kompletten Neustart beheben lässt. Es wird empfohlen, vor dem Steckvorgang zu prüfen, ob die eGK außerhalb des Kartenterminals entladen werden kann. Bitte bestellen Sie aufgrund der Fehlermeldung keine neue kostenpflichtige SMC-B (Praxisausweis) sondern kontaktieren Sie uns unter praxisausweis@kzvb.de oder 089/ 72 401 -512. Ausführliche Informationen und aktuelle Hinweise finden Sie im Fachportal der gematik https://fachportal.gematik.de/ti-status#c4697
Info zum Sachstand und Maßnahmen zur ESD (Elektrostatische Entladung)-Problematik
Refinanzierung
Sobald Sie TI-Komponenten installiert, also im Wirkbetrieb haben, können Sie – falls noch nicht geschehen – auf kzvb.de im Login-Bereich Meine KZVB einen entsprechenden Refinanzierungsantrag stellen. Unter dem Punkt TI Refinanzierung beantragen finden Sie unter anderem Anträge für das eHealth-Update, das ePA-Update, den eHBA und KIM. Der Antrag für die Refinanzierung des E-Rezept wird voraussichtlich im 2. Quartal 2022 zur Verfügung stehen.
Bitte prüfen Sie von Zeit zu Zeit, ob Sie offene Ansprüche auf Refinanzierungspauschalen (für tatsächlich gekaufte und in Ihrer Praxis installierte TI-Komponenten) haben und beantragen Sie diese. Der Anspruch auf Refinanzierung muss unbedingt innerhalb eines Jahres nach Anschluss und Nutzung gegenüber der KZVB geltend gemacht werden.
Mit der Bewilligung Ihres Antrages auf das ePA-Update (PTV4) wird Ihnen ohne weiteren Antrag automatisch die Pauschale für ein weiteres stationäres Kartenterminal (€ 595,-) ausbezahlt. Der Erstattungsbetrag für das stationäre ePA-Kartenterminal wird im Bescheid nicht gesondert ausgewiesen.
Die zur Auszahlung kommenden TI-Refinanzierungs-Pauschalen finden Sie ab sofort auf Ihrem Kontoavis und im Kontoauszug unter folgenden geänderten Buchungstexten:
TI-Refinanzierung Pauschale(n) > Einmalpauschalen wie eHBA, KIM, ePA aufsummiert
TI-Betriebskosten Monat Januar > jeweilige Betriebskosten aufsummiert nach Monat
Die Genehmigung der Refinanzierung Ihres ePA-Antrages ist erfolgt, der Bescheid ist bei Ihnen eingegangen. Hierfür erhalten Sie die einmalige Pauschale von € 550,-. Aufgrund dieser Genehmigung erhalten Sie automatisch für Ihren Einzelpraxisstandort ein weiteres stationäres Kartenterminal in Höhe von € 595,-. Somit ist auf dem Kontoavis unter TI-Refinanzierung Pauschale(n) der aufsummierte Betrag von € 1.145,00 (€ 550,00 + 595,00) ersichtlich.
Derzeit verfügbare Refinanzierungsanträge:
Infos zu den Voraussetzungen erläutern wir in den aufklappbaren Texten. Zu den Anträgen können Sie sich über den Button darunter einloggen.
Beantragen Sie die Refinanzierung online: loggen Sie sich mit Ihrem Zahnarzt-Login in den persönlichen Bereich Meine KZVB ein. Vorausgesetzt, Sie sind von uns bereits für die Funktionalität Abrechnung Online freigeschaltet worden.
Die Refinanzierung ist erst möglich, wenn Sie das Update für den Konnektor installiert haben und die Anwendungen NFDM und eMP in Ihr Abrechnungsprogramm implementiert sind. Ihr Praxisverwaltungssystem Anbieter kann diesbezüglich helfen.
Antworten auf häufige Fragen finden Sie auf der Seite Refinanzierung & Antrag
Sie können die Refinanzierung eingeloggt online beantragen. Die Refinanzierung des eHBA ist erst möglich, wenn der eHBA freigeschaltet und im Abrechnungsprogramm hinterlegt ist. Ihr Praxisverwaltungssystem-Anbieter kann diesbezüglich helfen.
eHBA FAQ
Weitere Fragen - zum Beispiel zur Freischaltung, Refinanzierung und Sanktionierung - beantworten wir im Überblick in unserem KZVB-Leitfaden eHBA sowie ausführlich auf der Seite eHBA
KIM, ePA, eHBA und eHealth. Refin-Anträge.
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