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ITN-Vertrag / Kooperationsverträge

Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen

Für die Behandlung von pflegebedürftigen Versicherten mit schwerwiegenden körperlichen oder geistigen Behinderungen in Intubationsnarkose (ITN) haben wir mit der AOK Bayern einen eigenen Vertrag abgeschlossen. Zahnärzten ermöglicht er eine zusätzliche Vergütung. 

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Vertragszahnärzte können Kooperationsverträge mit stationären Pflegeeinrichtungen abschließen. Wir informieren Sie umfassend.

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