15.07.2024. Bei uns ist nichts mehr zu holen.
KZVB-Vertreterversammlung fordert politischen Kurswechsel.
Die Vertreterversammlung (VV) der KZVB forderte in ihrer Sitzung am 12. Juli einen Kurswechsel in der Gesundheitspolitik. Wenn jetzt nicht gehandelt werde, sei die flächendeckende zahnmedizinische Versorgung nicht mehr aufrechtzuerhalten.
Neben der Abschaffung der Budgetierung und einer stärkeren Regulierung investorenfinanzierter Medizinischer Versorgungszentren brauche es einen echten Bürokratieabbau sowie eine praxistaugliche Digitalisierung. Nur so werde die Gründung oder Niederlassung einer Praxis wieder attraktiv. Gerade für Alterspraxen im ländlichen Raum brauche man dringend Nachwuchs, den es derzeit jedoch vor allem in die Anstellung ziehe.
Der VV-Vorsitzende Dr. Jürgen Welsch warnte zudem vor einem „Marsch in die Staatsmedizin“. Die VV forderte die Bundesregierung deshalb dazu auf, die Handlungs- und Gestaltungsspielräume der Selbstverwaltung zu stärken.
Auch der Vorstand der KZVB sieht die zahnmedizinische Versorgung an einem Scheideweg.
„Mit planwirtschaftlichen Steuerungsinstrumenten löst man keine Probleme – im Gegenteil: Wenn Behandlungen wegen der Budgetierung nicht durchgeführt werden, führt das zu Folgeschäden, die für die Krankenkassen teuer und für die Versicherten schmerzhaft sind“. so der KZVB-Vorsitzende Dr. Rüdiger Schott.
Auch die stellvertretende Vorsitzende Dr. Marion Teichmann kritisierte die Budgetierung scharf: Denn die 120 Millionen, die der Bundesgesundheitsminister 2023 aus dem Berufsstand herausgequetscht hat, sind noch nicht einmal der berühmte Tropfen auf den heißen Stein. Bei uns ist nicht mehr viel zu holen. Der Anteil der Zahnmedizin an den GKV-Gesamtausgaben liegt gerade noch bei sechs Prozent.“
Vorstandsmitglied Dr. Jens Kober hofft auf einen Kurswechsel spätestens nach der Bundestagswahl 2025. „Wenn die Rahmenbedingungen für die Berufsausübung nicht verbessert werden, können wir den Sicherstellungsauftrag nicht mehr erfüllen. Das muss jeder wissen, der in diesem Land politische Verantwortung trägt.“
Hintergrund: Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für die meisten zahnmedizinischen Leistungen unterliegen seit 1. Januar 2023 erneut einer strikten Budgetierung. In Bayern konnten Budgetüberschreitungen zwar bislang vermieden werden. In den meisten anderen Bundesländern muss die Vergütung der Zahnärzte jedoch bereits rückwirkend gekürzt werden.
Kontakt:
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