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FAQ. UKPS.

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen.

Einen Überblick zur Therapie und deren Abrechnung geben wir Ihnen in unserem Abstract.
Neben einem Schema des Behandlungsablaufs erklären wir darin ausführlich jede einzelne Bema-Position. Zudem finden Sie dort eine Checkliste zur Abrechnung.

Muss eine UKPS beantragt werden?

Nein

Ist eine UKPS genehmigungspflichtig?

Nein

Ist die Bema-Nr. 2 in Verbindung mit der UKPS abrechenbar?

Nein, siehe Abrechnungsbestimmung Bema-Nr. 2: Die Leistung nach Nr. 2 kann nicht für die Versorgung mit einer Unterkieferprotrusionsschiene gemäß den BEMA-Nrn. UP1 bis UP6 abgerechnet werden.

Bezeichnung Schlafmedizin liegt nicht vor: Welche Zusatzqualifikation nach § 6 Absatz 2, Qualitätssicherungsvereinbarung zwischen der KBV und dem GKV-SV zur Diagnostik u. Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen gem. § 135 Abs. 2 SGB V ist erforderlich?
  • Entweder die alleinige Zusatzbezeichnung „Schlafmedizin“ liegt vor, oder die Berechtigung zur Polysomnographie.
  • Die alleinige Berechtigung zur Polygraphie ist nicht ausreichend
Wer darf eine UKPS verordnen/veranlassen?

Die Versorgung mit einer Unterkieferprotrusionsschiene kann nur auf Veranlassung eines Vertragsarztes mit der Zusatzbezeichnung:

  • „Schlafmedizin“ oder der
  • Qualifikation nach § 6 Absatz 2 der Qualitätssicherungsvereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband zur Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V

abgerechnet werden.

Wie alt darf die Verordnung sein? / Wie lange ist die Verordnung gültig?

Für Verordnungen, welche nach dem 01.01.2022 ausgestellt wurden, gibt es keine zeitliche Begrenzung.

Ist der ZA verpflichtet, die Qualifikation des Veranlassers zu überprüfen?

Nein, es ist aber sicher sinnvoll, um Regresse zu vermeiden.

Wie muss die Verordnung/Veranlassung erfolgen?

Die Veranlassung erfolgt schriftlich, eine Formvorgabe gibt es nicht. Unterschriebenes Papierdokument oder qualifiziert-elektronisch-signiertes Dokument (z.B. mittels KIM) des Auftraggebers bzw. Veranlassers, aus dem klar erkennbar ist, dass dieser die Berechtigung hat:

  • Zusatzbezeichnung Schlafmedizin oder
  • Qualifikation gemäß § 6 Absatz 2 der Qualitätssicherungsvereinbarung.

(Polygraphie NICHT ausreichend! Der Überweisende braucht Berechtigung zur Durchführung der Polysomnographie.)

Sind FAL Leistungen zusätzlich berechnungsfähig?

Aus fachlichen Gründen kommt die Vereinbarung funktionsanalytischer Leistungen grundsätzlich nur in Betracht, wenn nach der anfänglichen Diagnostik nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine Kontraindikation vorliegt; diese kann durch eine nicht ausreichende Fähigkeit zur Mundöffnung, eine nicht ausreichende aktive Protrusions-Bewegungsmöglichkeit des Unterkiefers oder eine der Versorgung entgegenstehende Kiefergelenksstörung begründet sein. Insoweit dient eine weitergehende Funktionsanalyse der Verifizierung oder Falsifizierung der möglichen Kontraindikation. Die Erfüllung des Leistungsanspruch des Versicherten darf jedoch nicht von der Vereinbarung privatzahnärztliche Leistungen abhängig gemacht werden.

Wie ist abzurechnen, wenn kein konventioneller Abdruck, sondern ein digitaler Abdruck erfolgt?

Digitale Abformung ist möglich, aber nicht berechnungsfähig.

Wortlaut der Abrechnungsbestimmung zur Bema-Nr. UP3: „Die zusätzliche Abrechnung von zahnärztlichem Honorar bei Anwendung besonderer Abdruckverfahren ist nicht zulässig.“

Darf ein Kieferorthopäde eine UKPS eingliedern?

Grundsätzlich kann jeder zur vertragszahnärztlichen Versorgung zugelassene ZA bzw. MVZ die Unterkieferprotrusionsschiene erbringen und abrechnen. Es sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

Behandlung und Erbringung der Leistungen, die gemäß den allgemeinen und spezifischen Abrechnungsbestimmungen erbracht werden.
 

  1. Behandlung und Erbringung der Leistungen, die gemäß den allgemeinen und spezifischen Abrechnungsbestimmungen erbracht werden
  2. Veranlassung durch einen veranlassungsbefugten Vertragsarzt (Zusatzbezeichnung Schlafmedizin oder Polysomnographie)
  3. Die Abrechnung erfolgt rein elektronisch an die KZVB (keine Formulare existent, Papierabrechnung nicht möglich)
  4. Bitte beachten Sie die Fachgebietsbegrenzungen
Wie werden Kontrollen und/oder Wiederherstellungsmaßnahmen an einer UKPS abgerechnet, die vor dem 01.01.2022 hergestellt wurde?

Wiederherstellungen und Kontrollleistungen an UKP-Schienen die vor 2022 eingegliedert wurden, sind als Privatleistung zu erbringen. Der Patient hat ggf. die Möglichkeit, die Kosten im Rahmen der Kostenerstattung bei seiner Krankenkasse geltend zu machen.

Wie wird das Individualisieren eines Konfektionslöffels bei der UP2 berechnet?

Die tatsächlich angefallen Materialkosten können über den Eigenlaborbeleg berechnet werden.

Sind Materialkosten für die Abformung berechnungsfähig?

Pauschalen sind nicht berechnungsfähig. Die Kosten für Abformmaterialen sind in der tatsächlich entstandenen Höhe abrechenbar.

Wie kann das Reinigen und/oder Polieren einer UKPS berechnet werden?

Keine Kassenleistung.

Für die zahntechnischen Auslagen kann eine Privatvereinbarung gemäß § 8 Abs. 7 BMV-Z erfolgen.

Welche BEL II Leistungen können bei der UKPS anfallen?

Einleitende Bestimmungen zur BEL II:

„Bei der Herstellung und Instandsetzung/Erweiterung von Unterkieferprotrusionsschienen sind nur die mit UKPS gekennzeichneten Leistungen abrechenbar.“

Sind Nicht-BEL-Leistungen oder andere, nicht mit UKPS gekennzeichnete BEL-Leistungen, zusätzlich möglich?

Nein

Muss die schriftliche Veranlassung bei Abrechnung eingereicht werden?

Nein, die schriftliche Veranlassung verbleibt in der Praxis.

Können die Auslagen für die Einmalbissgabel/Einmal-Registrierbesteck abgerechnet werden?

Ja, die tatsächlich entstandenen Kosten können abgerechnet werden.

Kann die konsiliarische Erörterung nach der Bema-Nr. 181a/b im Zusammenhang mit der UKPS berechnet werden?

Ja

Fällt bei der Herstellung der UKPS im Praxislabor Mehrwertsteuer an?

Die UKPS gehört zum unselbstständigen Teil der Heilbehandlung und ist steuerfrei.