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Termine & Hilfe. Zur Abrechnung und zur Übermittlung.

Welche Termine gelten? Wen können Sie kontaktieren, wenn die Übermittlung nicht klappt? Hier finden Sie Hilfe und die passenden Ansprechpartner für Ihre Abrechnungsfälle.

Zahnarztnummern rechtzeitig in das Praxisverwaltungssystem einpflegen

Für Leistungen ab dem Stichtag 1. Januar 2023 müssen im Rahmen der Abrechnung die Zahnarztnummern aller am Behandlungsfall beteiligten Behandler (nicht: Assistenzzahnärzte) angegeben werden. Eine aufwendige Zuordnung der Behandler zu den einzelnen erbrachten Leistungen ist nicht erforderlich. Die Zahnarztnummer ersetzt nicht die ABE-Nummer. Die Abrechnung erfolgt weiterhin mittels der ABE-Nummer.
Weitere Infos auf der Seite Zahnarztnummer >

Pünktliche Einreichung sichert Teilzahlungsanspruch

Bitte reichen Sie die KCH- und KFO-Quartalsabrechnungen bis spätestens zu den veröffentlichten Einreichungsterminen im Januar, April, Juli und Oktober ein - in der Regel der 5. des jeweiligen Monats. Sie können Ihre Abrechnungsdaten auch vor dem genannten Termin übermitteln. 
Die von den Praxen einzureichenden Quartalsabrechnungen KCH und KFO dienen als Basis für die monatlichen Teilzahlungen. Nur bei pünktlicher Einreichung kann die KZVB die Zahlung der Teilzahlungen gewährleisten. Darüber hinaus sollten Sie stets prüfen, ob die Abrechnung korrekt übermittelt wurde. Bei technisch korrekter Übermittlung Ihrer Abrechnung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit Transfernummer (Mitteilung 1 von 2) und eine separate Mitteilung über die eingereichte Gesamtfallzahl (Mitteilung 2 von 2). Nur wenn Sie auch die Mitteilung 2 von 2 erhalten haben, wird die Abrechnung in der KZVB verarbeitet.

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Loggen Sie sich hier ein zur Übermittlung der Abrechnung. Häufige Fragen zur Nutzung von Abrechnung Online beantworten wir auf der Seite Anmeldung & Hilfe Abrechnung Online.

Alle regulären Einreichungs- und Wartungstermine finden Sie im

Jahreskalender 2023 >

Fragen zur Übermittlung der Abrechnung

Wenn es mal nicht klappt mit der Übermittlung, helfen wir Ihnen. Wenden Sie sich bei Fragen zu Abrechnung Online bitte an die Mitarbeiterinnen der DEC-Hotline.
Eine verspätete Übermittlung von Abrechnungen melden Sie bitte den Ansprechpartnerinnen der Organisationseinheiten der Abrechnung.
Für KFO-Abrechnungen wenden Sie sich bitte an die ABZeg.

Zentrale Telefonnummer der DEC-Hotline: 089 72401-101
 

Rosemarie Blank-Stelzl
089 72401-311
 

 
Karoline Schenk
089 72401-328
 
Janina Römer 
089 72401-323
 

Nachfragen zu Abrechnungsfällen

Ihre Ansprechpartner, abhängig von Ihrer ABE-Nummer, erreichen
Sie täglich von 9 bis 11 Uhr:

ZE-/PAR-/KB-Abrechnungsfälle

ZE 
ABE  000001 - 008799089 72401-318
ABE  008800 - 015199089 72401-314
ABE  015200 - 017799089 72401-204
ABE  017800 - Ende089 72401-302
PAR / KB 
ABE  000001 - Ende089 72401-395

 

KCH-Abrechnungsfälle - KONS

Abteilungsfax:08972401-260
ABE  000001 - 012732089 72401-304
ABE  012733 - 017608089 72401-305

ABE  017609 - Ende

089 72401-303

 

Fragen zur Start-, Teil- und Sonderzahlung oder zum BEKV

Karin Amberg
Leiterin Fachbereich Zentrale Aufgaben/Abschlagszahlungen/BEKV
089 72401-360
089 72401-612
teilzahlung@kzvb.de
 

Infos zu Kontoavis, Dokumenten und Statistiken

Kontoavis: Einblick in die Umsätze Ihres Konto

Haben Sie Fragen zu Kontoavis? Dann kontaktieren Sie unsere Mitarbeiter aus dem Geschäftsbereich Finanzen.

GB.Finanzen@kzvb.de 

089 72401-224 Andreas Bergtold

089 72401-225 Ursula Tandler

Statistiken: 100-Fallstatistik bzw. Leistungsstatistik / ZäPP

Die 100-Fallstatistik kann von Zahnärzten eingesehen werden, indem Sie sich bei Abrechnung Online einloggen, unter Dokumente Wirtschaftlichkeitsprüfung auswählen und danach das PDF Leistungsstatistik öffnen. 
Die Zahlen für das Zahnärzte-Praxis Panel (ZäPP) finden Sie ebenfalls unter Dokumente: klicken Sie auf Statistiken.
Hier finden Sie Bilder, die Ihnen den Ablauf zeigen.