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ITN-Vertrag. Für AOK-Versicherte.

Zusätzliche Vergütung für Intubationsnarkose.

Wir haben mit der AOK Bayern einen „Vertrag zur Qualitätsverbesserung der Behandlung von pflegebedürftigen Versicherten mit schwerwiegenden körperlichen oder geistigen Behinderungen in Intubationsnarkose (ITN-Vertrag) geschlossen.
Um von den Vorteilen dieses Vertrags profitieren zu können, müssen sowohl Sie als auch Ihr Patient eine Teilnahmeerklärung ausfüllen.

ITN-Vertrag mit der AOK Bayern (ab April 2025)

Die Möglichkeit einer zusätzlichen Vergütung gibt es ab 1. April 2025 für Patienten mit Wohnort in Bayern, die bei der AOK Bayern versichert sind, unter schwerwiegenden körperlichen oder geistigen Behinderungen leiden und mindestens Pflegegrad vier aufweisen. Können solche Patienten nicht anders als in Intubationsnarkose (ITN) behandelt werden, erhalten Praxen für den dadurch entstehenden erheblichen Mehraufwand künftig eine Pauschale von 150 Euro. Voraussetzung ist die Teilnahme am ITN-Vertrag sowohl durch den Zahnarzt als auch durch den Patienten. Derzeit können sich Praxen noch nicht für den ITN-Vertrag anmelden. Dies wird erst nach dem Inkrafttreten des Vertrags zum 1. April 2025 möglich sein. Mehr dazu in der Presseinformation vom 7. November 2024.