ITN-Vertrag. Für AOK-Versicherte.
Zusätzliche Vergütung für Intubationsnarkose.
Wir haben mit der AOK Bayern einen "Vertrag zur Qualitätsverbesserung der Behandlung von pflegebedürftigen Versicherten mit schwerwiegenden körperlichen oder geistigen Behinderungen in Intubationsnarkose" (ITN-Vertrag) geschlossen. Sie können den Vertrag im internen Bereich einsehen (siehe unten). Er sieht eine zusätzliche Vergütung für die Behandlung von Patienten mit Wohnort in Bayern vor, die bei der AOK Bayern versichert sind, unter schwerwiegenden körperlichen oder geistigen Behinderungen leiden und mindestens Pflegegrad vier aufweisen. Können solche Patienten nicht anders als in Intubationsnarkose (ITN) behandelt werden, erhalten Praxen für den dadurch entstehenden erheblichen Mehraufwand künftig eine Pauschale von 150 Euro.
Um von den Vorteilen dieses Vertrags profitieren zu können, müssen sowohl Sie als auch Ihr Patient eine Teilnahmeerklärung ausfüllen.
- Teilnahmeerklärung für Zahnärzte
Die unterschriebene Erklärung können Sie uns an abrechnung@kzvb.de oder per Post schicken: KZVB, GB Abrechnung & Honorarverteilung, Fallstr. 34, 81369 München - Teilnahmeerklärung für Patienten
Zur Teilnahmeerklärung (gelbes Formular) gehört auch eine Patienten- und eine Datenschutzinformation. Die Patientenunterlagen können Sie hier kostenfrei bestellen.
Versicherte, die bereits am ITN-Vertrag teilnehmen, sind im Teilnehmerverzeichnis eingetragen. Die AOK übermittelt nach der Prüfung und Erfassung der Daten das Teilnehmerverzeichnis an uns, das kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Als Vertragszahnarzt können Sie nach positivem Abschluss der Prüfung durch die AOK in dem Verzeichnis überprüfen, ob Ihr Patient eingeschrieben ist.
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