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Ihre Digitale Assistentin.
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Digitale Anwendungen. In der Praxis.

Termine im Überblick. Links zu detaillierten Infos.

01.01.2024: E-Rezept

Das E-Rezept ist eine Pflichtanwendung. Die verpflichtende Umstellung erfolgte zum 1.1.2024.

01.01.2023: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die eAU ist seit dem 1.1.2023 vom Arzt an die GKV zu übermitteln.

01.01.2023: Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ)

Pflicht seit 1. Januar 2023. Alle Infos im Bereich Abrechnung & Verwaltung.

01.01.2022: Elektronisches Zahnbonusheft (eZahnbonusheft)

Seit 1. Januar 2022 Teil der elektronischen Patientenakte.

01.07.2021 Elektronische Patientenakte (ePA)

Seit dem 1. Juli 2021 sind alle Zahnarzt- und Arztpraxen verpflichtet, die ePA in der Versorgung zu unterstützen.

01.01.2021: Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Zwingend notwendig für die elektronische Übermittlung von EBZ, eAU und weiteren Anwendungen.

01.07.2020: Notfalldatenmanagement (NFDM)

Freiwillige Anwendung. Einführung zum 1. Juli 2020.

01.07.2020: Elektronischer Medikationsplan (eMP)

Freiwillige Anwendung. Einführung zum 1. Juli 2020.

01.07.2020: Videosprechstunden

Freiwillige Anwendung. Seit dem 1. Juli 2020 sind Videosprechstunden und Videofallkonferenzen über festgelegte Standards auch in der vertragszahnärztlichen Versorgung möglich. 

01.01.2019: Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)

Pflicht seit 1. Januar 2019:
Prüfung der auf der eGK enthaltenen Versichertenstammdaten auf Aktualität. Die eGK muss bei der erstmaligen Inanspruchnahme von Leistungen im Quartal in das Kartenterminal gesteckt werden.