Digitale Anwendungen. In der Praxis.
Termine im Überblick. Links zu detaillierten Infos.
15.01.2025: Elektronische Patientenakte (ePA) für alle
Die Einführung der ePA für alle soll im gestuften Verfahren erfolgen: zunächst wird in ausgewählten Modellregionen getestet, danach kann sie deutschlandweit genutzt werden.
01.01.2024: E-Rezept
Das E-Rezept ist eine Pflichtanwendung. Die verpflichtende Umstellung erfolgte zum 1.1.2024.
01.01.2023: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Die eAU ist seit dem 1.1.2023 vom Arzt an die GKV zu übermitteln.
01.01.2023: Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ)
Pflicht seit 1. Januar 2023. Alle Infos im Bereich Abrechnung & Verwaltung.
01.01.2022: Elektronisches Zahnbonusheft (eZahnbonusheft)
Seit 1. Januar 2022 Teil der elektronischen Patientenakte.
01.07.2021: Elektronische Patientenakte (ePA)
Seit dem 1. Juli 2021 sind alle Zahnarzt- und Arztpraxen verpflichtet, die ePA in der Versorgung zu unterstützen.
01.01.2021: Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
Zwingend notwendig für die elektronische Übermittlung von EBZ, eAU und weiteren Anwendungen.
01.07.2020: Notfalldatenmanagement (NFDM)
Freiwillige Anwendung. Einführung zum 1. Juli 2020.
01.07.2020: Elektronischer Medikationsplan (eMP)
Freiwillige Anwendung. Einführung zum 1. Juli 2020.
01.07.2020: Videosprechstunden
Freiwillige Anwendung. Seit dem 1. Juli 2020 sind Videosprechstunden und Videofallkonferenzen über festgelegte Standards auch in der vertragszahnärztlichen Versorgung möglich.
01.01.2019: Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)
Pflicht seit 1. Januar 2019:
Prüfung der auf der eGK enthaltenen Versichertenstammdaten auf Aktualität. Die eGK muss bei der erstmaligen Inanspruchnahme von Leistungen im Quartal in das Kartenterminal gesteckt werden.