Bedarfsplan. Versorgungssituation in Bayern.
Ziel der Bedarfsplanung ist eine möglichst flächendeckende vertragszahnärztliche Versorgung der Bevölkerung.
Wichtig für Ihre Niederlassungsplanung
Zulassungssperren wegen Überschreitung des Versorgungsgrads in einem Planungsbereich gibt es im zahnärztlichen Bereich nicht.
Sie können sich ein besseres Bild machen über die Versorgung an den Orten, die für Ihre Niederlassung in Frage kommen, wenn Sie Einsicht nehmen in unseren
Bedarfsplan
Zusätzlich bieten wir als Service wirtschaftliche Kennzahlen im Niederlassungsradar
Als weiteres Instrument, das Sie bei Ihrer Niederlassungsplanung unterstützt, haben wir das Niederlassungsradar neu eingeführt. Dort finden Sie wichtige statistische Kennzahlen des Geschäftsbereichs Abrechnung und Honorarverteilung. Beispielsweise Grafiken aus aktuellen statistischen Daten zum Unterschied zwischen Stadt und Land sowie einzelnen Regionen.
Loggen Sie sich als Zahnarzt in den internen Bereich ein um die Zahlen anzusehen. Sie haben noch kein Login? Dann registrieren Sie sich hier.
Niederlassungsradar. Für Zahnärzte.
Loggen Sie sich hier ein um die wirtschaftlichen Daten anzusehen.
Zum NiederlassungsradarBedarfsplan
Gemäß §§ 99 ff SGB V erstellt die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns im Einvernehmen mit den Verbänden der Krankenkassen und dem Bayerischen Gesundheitsministerium einen zahnärztlichen und einen kieferorthopädischen Bedarfsplan, der jährlich fortgeschrieben wird. Somit spielt die regionale Versorgungssituation für Ihre Neuniederlassung als Zahnarzt oder Kieferorthopäde oftmals eine große Rolle. Zulassungssperren wegen Überschreitung des Versorgungsgrads in einem Planungsbereich gibt es im zahnärztlichen Bereich nicht.
Regionale Versorgungssituation in Bayern
Die allgemeinzahnärztliche Versorgung ergab zum 31.12.2024 einen Versorgungsgrad für ganz Bayern von 108,6 %. Auch die kieferorthopädische Versorgung ist in ganz Bayern bei einem Versorgungsgrad von 134,7 % gewährleistet.
Je nach Anzahl der Gesamteinwohner oder der Anzahl an Kindern und Jugendlichen im Verhältnis zu den bereits niedergelassenen Zahnärzten und Kieferorthopäden und deren angestellten Assistenten werden in beiden Bereichen regional oftmals ganz unterschiedliche Versorgungsgradzahlen ermittelt.
Somit spielt die Versorgungssituation für Ihre Neuniederlassung als Zahnarzt oder Kieferorthopäde oftmals eine große Rolle.
Wenden Sie sich mit Ihren Fragen an die Abteilung Bedarfsplanung 089 72401-506 oder direkt an Ihre KZVB-Bezirksstelle:
Der Bedarfsplan liegt zudem zur Einsichtnahme aus in der KZVB-Geschäftsstelle im Münchner Zahnärztehaus an der Fallstraße und bei allen KZVB-Bezirksstellen.
Wir bitten Sie um vorherige telefonische Kontaktaufnahme, wenn Sie den Bedarfsplan einsehen möchten.