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Bedarfsplan. Versorgungssituation in Bayern.

Ziel der Bedarfsplanung ist eine möglichst flächendeckende vertragszahnärztliche Versorgung der Bevölkerung.

Gemäß §§ 99 ff SGB V erstellt die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns im Einvernehmen mit den Verbänden der Krankenkassen und dem Bayerischen Gesundheitsministerium einen zahnärztlichen und einen kieferorthopädischen Bedarfsplan, der jährlich fortgeschrieben wird. Somit spielt die regionale Versorgungssituation für Ihre Neuniederlassung als Zahnarzt oder Kieferorthopäde oftmals eine große Rolle. Zulassungssperren wegen Überschreitung des Versorgungsgrads in einem Planungsbereich gibt es im zahnärztlichen Bereich nicht.

Regionale Versorgungssituation in Bayern

Die allgemeinzahnärztliche Versorgung ergab zum 31.12.2023 einen Versorgungsgrad für ganz Bayern von 108,9 %. Auch die kieferorthopädische Versorgung ist in ganz Bayern bei einem Versorgungsgrad von 135,2 % gewährleistet. Je nach Anzahl der Gesamteinwohner oder der Anzahl an Kindern und Jugendlichen im Verhältnis zu den bereits niedergelassenen Zahnärzten und Kieferorthopäden und deren Angestellten werden in beiden Bereichen regional oftmals ganz unterschiedliche Versorgungsgradzahlen ermittelt.
Somit spielt die Versorgungssituation für Ihre Neuniederlassung als Zahnarzt oder Kieferorthopäde oftmals eine große Rolle.

Informationen zum Bedarfsplan

Wir beantworten Ihre Fragen zur aktuellen zahnärztlichen und kieferorthopädischen Versorgungssituation in Bayern:

bedarfsplanung@kzvb.de

Katja Vogel
089 72401-506


Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag von 9 bis 11 Uhr sowie 13 bis 15 Uhr
Freitag von 9 bis 12 Uhr

Direkter Kontakt zur betreffenden KZVB-Bezirksstelle:

Unterfranken I Mittelfranken I Oberfranken

Oberpfalz I Schwaben

Niederbayern I Oberbayern I München Stadt und Land

Der Bedarfsplan liegt zudem zur Einsichtnahme aus in der KZVB-Geschäftsstelle im Münchner Zahnärztehaus an der Fallstraße und bei allen KZVB-Bezirksstellen.

Wir bitten Sie um vorherige telefonische Kontaktaufnahme, wenn Sie den Bedarfsplan einsehen möchten.