Bedarfsplan. Versorgungssituation in Bayern.
Ziel der Bedarfsplanung ist eine möglichst flächendeckende vertragszahnärztliche Versorgung der Bevölkerung.
Gemäß §§ 99 ff SGB V erstellt die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns im Einvernehmen mit den Verbänden der Krankenkassen und dem Bayerischen Gesundheitsministerium einen zahnärztlichen und einen kieferorthopädischen Bedarfsplan, der jährlich fortgeschrieben wird. Somit spielt die regionale Versorgungssituation für Ihre Neuniederlassung als Zahnarzt oder Kieferorthopäde oftmals eine große Rolle. Zulassungssperren wegen Überschreitung des Versorgungsgrads in einem Planungsbereich gibt es im zahnärztlichen Bereich nicht.
Regionale Versorgungssituation in Bayern
Die allgemeinzahnärztliche Versorgung ergab zum 31.12.2024 einen Versorgungsgrad für ganz Bayern von 108,6 %. Auch die kieferorthopädische Versorgung ist in ganz Bayern bei einem Versorgungsgrad von 134,7 % gewährleistet.
Je nach Anzahl der Gesamteinwohner oder der Anzahl an Kindern und Jugendlichen im Verhältnis zu den bereits niedergelassenen Zahnärzten und Kieferorthopäden und deren angestellten Assistenten werden in beiden Bereichen regional oftmals ganz unterschiedliche Versorgungsgradzahlen ermittelt.
Somit spielt die Versorgungssituation für Ihre Neuniederlassung als Zahnarzt oder Kieferorthopäde oftmals eine große Rolle.
Wenden Sie sich mit Ihren Fragen an die Abteilung Bedarfsplanung 089 72401-506 oder direkt an Ihre KZVB-Bezirksstelle
Der Bedarfsplan liegt zudem zur Einsichtnahme aus in der KZVB-Geschäftsstelle im Münchner Zahnärztehaus an der Fallstraße und bei allen KZVB-Bezirksstellen.
Wir bitten Sie um vorherige telefonische Kontaktaufnahme, wenn Sie den Bedarfsplan einsehen möchten.