Früherkennung & Prävention. Für Kinder bis 6 Jahre.
Gesetzlich krankenversicherten Kindern zwischen dem 6. und 33. Lebensmonat stehen mehrere Früherkennungsuntersuchungen zur Verfügung.
Neben dem Anspruch auf zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen zwischen dem 34. Lebensmonat und dem vollendeten 6. Lebensjahr stehen gesetzlich krankenversicherten Kindern zwischen dem 6. und 33. Lebensmonat seit 1. Juli 2019 drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen zur Verfügung.
Damit werden auch Kinder unter drei Jahren in das umfassende zahnärztliche Präventionsangebot einbezogen. Die drei zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen sollen insbesondere das Auftreten frühkindlicher Karies vermeiden.
Arbeitshilfen und weitere Informationen
- Muster-Anamnesebogen
- Muster-Dokumentationsbogen
- Weitere Informationen in der Abrechnungsmappe der KZVB
- sowie unserer Seite Gesunde Kinderzähne. Von Anfang an.
- den zahnärztlichen Kinderpass finden Sie auf der Website der BLZK:
im Shop können sie ihn bestellen, auf der Infoseite Kinderpass lesen Sie mehr Details dazu