Früherkennung & Prävention. Für Kinder bis 6 Jahre.
Gesetzlich krankenversicherten Kindern stehen mehrere Früherkennungsuntersuchungen zur Verfügung.
Neben dem Anspruch auf zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen zwischen dem 34. Lebensmonat und dem vollendeten 6. Lebensjahr stehen gesetzlich krankenversicherten Kindern zwischen dem 6. und 33. Lebensmonat drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen zur Verfügung. Die drei zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen sollen insbesondere das Auftreten frühkindlicher Karies vermeiden.
Arbeitshilfen und weitere Informationen
- Muster-Anamnesebogen
- Muster-Dokumentationsbogen
- Weitere Informationen in der Abrechnungsmappe der KZVB
- sowie auf unserer Seite Gesunde Kinderzähne. Von Anfang an.
- Den zahnärztlichen Kinderpass finden Sie auf der Website der BLZK:
Im Shop können sie ihn bestellen, auf der Seite Kinderpass lesen Sie mehr dazu.