Früherkennung & Prävention. Für Kinder bis 6 Jahre.
Gesetzlich krankenversicherten Kindern stehen mehrere Früherkennungsuntersuchungen zur Verfügung.
Ab Januar 2026 werden zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen (Z1 bis Z6 benannt) für Kinder im Gelben Heft dokumentiert. Dies beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss auf Antrag der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung.
Bereits verwendete Gelbe Hefte können weiter genutzt werden: Die Eltern erhalten hierfür passende Einlegeblätter in ihrer Zahnarztpraxis. Für Neugeborene ab Januar 2026 werden die Gelben Hefte dann die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen enthalten.
Mittelfristig ist geplant, das Gelbe Heft als Bestandteil der elektronischen Patientenakte insgesamt zu digitalisieren.
Ab Januar 2026 ist es für Eltern wichtig, das Gelbe Heft auch zum Zahnarzttermin ihres Kindes mitzunehmen, da in diesem die verpflichtende Dokumentation der Untersuchungsergebnisse erfolgt.
Sogenannte Kinderzahnpässe, die bislang von den (Landes-)Zahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen – in einigen Bundesländern mithilfe von Einklebemarken im Gelben Heft integriert – herausgegeben wurden, können aber weiterhin verwendet werden. Hier finden sich oft hilfreiche weiterführende Informationen und Begriffserklärungen für die Eltern.
Mehr Infos im BZB Juni 2025
Arbeitshilfen und weitere Informationen
- Weitere Informationen in der Abrechnungsmappe der KZVB
- sowie auf unserer Seite Gesunde Kinderzähne. Von Anfang an.
- Den zahnärztlichen Kinderpass finden Sie auf der Website der BLZK:
Im Shop können sie ihn bestellen, auf der Seite Kinderpass lesen Sie mehr dazu.