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Früherkennung & Prävention. Für Kinder bis 6 Jahre.

Gesetzlich krankenversicherten Kindern stehen mehrere Früherkennungsuntersuchungen zur Verfügung.

Neben dem Anspruch auf zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen zwischen dem 34. Lebensmonat und dem vollendeten 6. Lebensjahr stehen gesetzlich krankenversicherten Kindern zwischen dem 6. und 33. Lebensmonat drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen zur Verfügung. Die drei zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen sollen insbesondere das Auftreten frühkindlicher Karies vermeiden. 

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