Anwendung wird geladen...

Fortbildungsveranstalter. Infos.

Informationen zur Durchführung einer Fortbildungsveranstaltung gem. § 95 d SGB V.

Um eine punktebewertete Veranstaltung durchführen zu können, brauchen Sie eine Fortbildungserklärung mit einer Kursbeschreibung und einem zeitlichen Ablauf. Reichen Sie diese bitte spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin ein. Eine rückwirkende bzw. nachträgliche Punktevergabe ist leider nicht möglich.

Sollten Sie 10 Tage nach Zusendung keine Antwort erhalten, können Sie davon ausgehen, dass die Fortbildungspunkte vergeben werden können. Sie erhalten keine gesonderte Punktebestätigung.

Fortbildungserklärung – am Bildschirm ausfüllbar.
Bitte die Seitenansicht des Dokuments auf 100% einstellen.

Verbindliche Versicherung/Erklärung des Veranstalters für eine Fortbildung
(Pro Veranstaltungsanbieter einmalig abzugeben.)

Die Fortbildungszertifikate werden vom Fortbildungsveranstalter personalisiert erstellt.

Leitsätze, Punktebewertung & interaktive Fortbildungen
 

 

Fragen zur Fortbildung?

fortbildung@kzvb.de
089 7441 999 888

Ihre Ansprechpartnerinnen

Melanie
Pantschur
Julia
Helfrich
Maria
Krammel
Tamara
Kerscher