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Gesunde Kinderzähne. Von Anfang an.

Hinweise zur Vorsorge, zum Zahnwechsel und der Zahnrettung bei einem Unfall.

Zahnärztliche Früherkennung ab 2026 im Gelben Heft

Alle Eltern erhalten seit Januar 2017 nach Geburt ihres Kindes das Kinderuntersuchungsheft, auch Gelbes Heft genannt. Bisher werden im Gelben Heft nur die Ergebnisse der ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen erfasst - von U1 bis U9.

Ab Januar 2026 werden auch die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen für Kinder dort dokumentiert. Das betrifft die sechs zahnärztlichen Untersuchungen, die für alle Kinder im Alter von sechs Monaten bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Bereits vorhandene Hefte werden dann mit Einlegeblättern ergänzt. Hefte für Neugeborene ab Januar 2026 werden entsprechend ausgestattet.

Ab Januar 2026 ist es für Eltern wichtig, das Gelbe Heft auch zum Zahnarzttermin ihres Kindes mitzunehmen, da in diesem die verpflichtende Dokumentation der Untersuchungsergebnisse erfolgt.
Sogenannte Kinderzahnpässe, die bislang von den (Landes-)Zahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen – in einigen Bundesländern mithilfe von Einklebemarken im Gelben Heft integriert – herausgegeben wurden, können aber weiterhin verwendet werden. Hier finden sich oft hilfreiche weiterführende Informationen und Begriffserklärungen für die Eltern.

Zahnvorsorgeuntersuchungen

Sechsmal für Kinder bis zum 6. Lebensjahr, davon drei im Kleinkindalter. Die erste Untersuchung findet vom 6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat, die zweite Untersuchung vom 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat und die dritte in der Regel vom 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat statt. Bis zum sechsten Lebensjahr finden drei weitere Zahnvorsorgeuntersuchungen statt.

Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren werden einmal im Halbjahr untersucht. Ab dem 12. Lebensjahr werden die Untersuchungen in ein Bonusheft eingetragen. Diese Eintragungen dienen später als Nachweis für den Anspruch auf erhöhte Zuschüsse zum Zahnersatz.

Weitere Infos finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit
 

Lesestoff zur Zahnpflege bei Kindern:

Wann kommen die Milchzähne?

  • 4. Lebensmonat bis 1. Lebensjahr: Die ersten Milchschneidezähne brechen durch. Danach kommen die ersten Milchbackenzähne.
  • 2 Jahre: Fast alle Milchzähne sind durchgebrochen: Jetzt kommen die Milcheckzähne, dann die zweiten Milchbackenzähne.
  • 2 ½ bis 3 Jahre: Das Milchgebiss ist vollständig und hat 20 Zähne.
  • 5 ½ bis 6 Jahre: Die ersten bleibenden Backenzähne brechen durch.

Zahnwechsel

Der erste Wackelzahn ist ein unübersehbares Signal: Die Milchzähne werden von den bleibenden Zähnen verdrängt.

Zur ersten Phase (circa erste Grundschuljahre) gehören der Durchbruch der ersten großen Backenzähne (Sechsjahrmolaren) und der Wechsel der Schneidezähne im Unter- und Oberkiefer. Die bleibenden Backenzähne brechen häufig unbemerkt hinter den Milchbackenzähnen durch.

 

Vor allem in dieser ersten Phase erscheinen die nachwachsenden Zähne im Vergleich zu den Milchzähnen häufig ungewöhnlich groß.

In der zweiten Phase des Zahnwechsels (circa mit neun bis zwölf Jahren) wechseln die kleinen Backen- und Eckzähne. Auch die zweiten großen Backenzähne brechen durch.

Mehr Infos zum Zahnwechsel finden Sie auf den Seiten der BLZK.

Kampf der Karies vom ersten Zahn an

Ein kariesfreies Milchgebiss ist eine gute Basis für gesunde, bleibende Zähne. Haben die Milchzähne bereits Löcher, kann sich die Karies beim Durchbruch auf die bleibenden Zähne übertragen.

Um der Karies vorzubeugen, hat die BLZK zahlreiche Tipps zusammengestellt. Lesen Sie dazu zum Beispiel, wie Sie Ihr Kind zahngesund ernähren und was Nuckelflaschenkaries ist.

Zahnrettung für ausgeschlagene Zähne

Mehr als 50 Prozent aller Jugendlichen erleiden bis zu ihrem 17. Lebensjahr einen Unfall mit einer Verletzung der Zähne (Zahntrauma). So verlieren Jugendliche heute weit mehr Zähne durch einen Unfall als durch Karies. Das müsste nicht sein: Ausgeschlagene Zähne kann der Zahnarzt wieder einsetzen – wenn sie richtig gelagert werden. Ärzte haben eine Flüssigkeit entwickelt, in der ein Zahn mindestens 24 Stunden in einer sogenannten Zahnrettungsbox überleben kann. Die Spezialflüssigkeit enthält alles, was Zähne und vor allem die empfindlichen Wurzelzellen zum Überleben brauchen.

„Ein Zahn hängt am Kiefer wie ein Bungee-Springer am Seil“, erklärt Professor Dr. Christian Splieth, Zahnmediziner an der Universität Greifswald. Spezielle Zellen auf der Wurzel produzieren eine Art Zement, der die Befestigung für das „Bungeeseil“ am Zahn bildet. Andere Zellen stellen dieses Seil her, also die Verbindung zum Knochen. Ohne spezielles Lagermedium haben die Zellen kaum eine Chance. „Ganz schlecht ist es, den Zahn in ein Taschentuch einzuwickeln“, warnt Professor Filippi, Oralchirurg an der Universität Basel. „Dann sind die Zellen an der Wurzel sofort tot.“ Auch den Zahn bis zum Arztbesuch im Mund zu behalten, bringt nicht viel. Dort attackieren Bakterien die Wurzeloberfläche. Das passiert in H-Milch zwar nicht – aber auch darin kann ein Zahn höchstens zwei Stunden überleben.

Die Bayerische Landesarbeitsgemeinschaft für Zahngesundheit (LAGZ) erklärt, wie man sich im Ernstfall richtig verhält und mit der Zahnrettungsbox richtig umgeht unter www.lagz.de (LAGZ für Schulen / Erste Hilfe für die Zähne).

Weitere Informationen auf den Seiten der LAGZ (Zahnunfall)
 

Infos für Schulen und Kindergärten

Weitere Informationen für Schulen, Kindergärten und Eltern bietet die Landesarbeitsgemeinschaft für Zahnerhaltung e.V. (LAGZ).
www.lagz.de