Zwei-Faktor-Authentifizierung. Informationen.
Erklärvideos und FAQ
Erklärvideos zur Zwei-Faktor-Authentifizierung
FAQ zur Zwei-Faktor-Authentifizierung
Der wichtigste Mehrwert ist der höhere Schutz Ihres persönlichen Bereichs vor unberechtigtem Zugriff und Missbrauch. Die Nutzung von Name und Passwort ohne zweiten Faktor gilt bei Websites mit erweiterten Funktionalitäten zur Eingabe von persönlichen Daten und Anzeige von Finanz-Informationen nicht mehr als sicher genug.
Die 2FA ist noch freiwillig, wird aber ab Mitte 2025 Pflicht. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Zugang schon jetzt auf 2FA umzustellen.
Ja. Es gibt keine Abhängigkeit zwischen Praxisinhaber-Login und Personalzugang-Login.
Je nachdem, ob Sie als Praxisinhaber selbst oder ob Ihr Personal mit dem Personalzugang die Abrechnungsdaten übermitteln:
- Praxisinhaber: Nach Login mit Name/Passwort und dem zweiten Faktor per KZVB ID App können Sie wie bisher die Abrechnungsdatenübermittlung durchführen.
- Personalzugang: Nach der Übermittlung der Abrechnungsdaten startet die Weiterverarbeitung der Abrechnung erst, nachdem die Korrektheit der Abrechnung durch den Praxisinhaber per KZVB ID App gemäß den vertraglichen Bestimmungen zwischen der KZVB und den Landesverbänden der Bayerischen Krankenkassen bestätigt wurde. Der Praxisinhaber erhält automatisch innerhalb von 10 Minuten nach Abrechnungsdatenübermittlung eine Benachrichtigung auf seinem Smartphone und stimmt dort in der KZVB ID App der Datenübermittlung zu. Erst danach beginnt die Verarbeitung der Abrechnung und die ersten Prüfergebnisse werden wie gewohnt mit der Mitteilung 2 von 2 der Praxis im Abrechnung Online Portal zurückgemeldet.
Die Pushbenachrichtigung auf dem Smartphone des Praxisinhabers hat eine Gültigkeit von 10 Minuten und wiederholt sich alle ca. 15 Minuten, bis die Zustimmung der Datenübermittlung durch ihn erfolgt. Die Zustimmungserklärung des Praxisinhabers muss innerhalb 24 Stunden erfolgen.
Bei der Zwei-Faktor-Registrierung muss der Windows-Standardbrowser identisch wie der Browser sein, mit dem Sie sich am KZVB-Internetauftritt anmelden. Andernfalls geht die Sitzung zwischen den einzelnen Schritten wegen Nutzung von verschiedenen Browsern bei der Zwei Faktor-Registrierung verloren. Dies führt zu Problem beim Scannen des QR-Codes am Smartphone.
z.B.: Verwenden Sie Chrome als Windows-Standardbrowser und Chrome als verwendeter Browser am PC/Notebook.
Der Windows-Standardbrowser ist in der PC/Notebook-Einstellung unter Standard-Apps/Webbrowser einstellbar.
In der KZVB ID App können Sie am Smartphone den auf dem Browser Ihres PC/Notebooks angezeigten QR-Code für die KZVB ID scannen:
- über das Plus-Zeichen (+) in der oberen rechten Ecke oder
- über den Dreipunkt (Mehr) in der unteren Ecke unter dem Menüpunkt "Weitere Optionen/QR-Code Pairing Starten".
Die PIN bleibt solange gültig, bis die Erstregistrierung durchgeführt ist. Die Pin brauchen Sie nur für die Erstregistrierung. Für spätere Re-Registrierungen, wenn Sie z.B. ein neues Mobilgerät verwenden möchten, benötigen Sie keine PIN mehr.
Die Zwei-Faktor-Registrierung ist nur möglich, wenn Ihr Smartphone eine Internetverbindung über Mobilfunk oder WLAN hat.
Unter den Erklärvideos zur "Zwei-Faktor-Verwaltung" wird das Hinzufügen eines Zweitgeräts gezeigt.
Das Bundesamt für Sicherheit (BSI) beschreibt den Unterschied zwischen Authentifizierung und Authentisierung folgendermassen:
Die Begriffe Authentifizierung und Authentisierung werden im allgemeinen Sprachgebrauch oft synonym verwendet, beschreiben aber verschiedene Teilprozesse eines Anmeldevorgangs. Ein Benutzer AUTHENTISIERT sich an einem System mittels eindeutiger Anmeldeinformationen (z.B. Passwort oder Chipkarte). Das System überprüft daraufhin die Gültigkeit der verwendeten Daten, es AUTHENTIFIZIERT den Nutzer oder die Nutzerin.
Sie können für einen Benutzer-Login mehrere Mobilgeräte registrieren, wenn Sie z.B. an jedem Standort ein eigenes Tablet und unterwegs ein Smartphone für die Zwei-Faktor-Authentifizierung nutzen möchten.
Nach Übertragung der installierten Apps und Daten vom alten auf das neue Handy muss die persönliche KZVB ID neu eingerichtet werden. Führen Sie hierzu eine Zwei Faktor Neuregistrierung auf einem der folgenden Wege durch:
- Nach erfolgreichem 2FA Login können Sie unter Zwei-Faktor-Verwaltung die 2FA-Re-Registrierung starten.
oder alternativ:
- Nach Eingabe von Name / Passwort wird die Bestätigungsseite mit dem auszuwählenden KZVB ID Symbol angezeigt. Klicken Sie unter dem Symbol auf den Link "hier" in der Zeile "Sollten Sie ein neues Endgerät haben, können Sie sich "hier" für die 2FA neuregistrieren."
Die in der KZVB ID App hinterlegte persönliche KZVB ID wird dabei überschrieben und neu abgespeichert.
- Die “Google Play Store” App auf dem Android-Smartphone öffnen und unter Einstellungen (rechts oben auf das Kürzel für das Konto klicken)
- Klick auf Einstellungen > Netzwerkeinstellungen > Apps automatisch aktualisieren auswählen.
- Dann wieder auf das Profilbild/Icon recht oben tippen und „Apps und Geräte verwalten“ auswählen. Unter „Updates verfügbar“ werden die ausstehenden/verfügbaren Updates angezeigt.
Über „Details ansehen“ oder „Alle aktualisieren“ wird die KZVB ID App auf die neue Version aktualisiert.