Anwendung wird geladen...

Sitzungstermine. Zulassungsausschuss Nordbayern.

Sitzungen finden mittwochs an folgenden Terminen statt.

Sitzungstermine 2024/2025

Sitzungstermine Einreichungstermine
2024  
04.09.2024 30. KW / 22.07.-26.07.2024
16.10.2024 36. KW / 02.09.-06.09.2024
13.11.2024 39. KW / 23.09.-27.09.2024
11.12.2024 44. KW / 28.10.-01.11.2024
   
2025  
22.01.2025 50. KW / 09.12.-13.12.2024
19.02.2025  2. KW / 06.01.-10.01.2025
12.03.2025  5. KW / 27.01.-31.01.2025
09.04.2025  9. KW / 24.02.-28.02.2025
07.05.2025 13. KW / 24.03.-28.03.2025
04.06.2025 17. KW / 21.04.-26.04.2025
23.07.2025 24. KW / 09.06.-13.06.2025
August keine Sitzung  
03.09.2025 30. KW / 21.07.-25.07.2025
15.10.2025 36. KW / 01.09.-05.09.2025
19.11.2025 41. KW / 06.10.-10.10.-2025
10.12.2025 44. KW / 27.10.-31.10.2025
KW = letzte mögliche Kalenderwoche für die Einsendung der Unterlagen zur genannten Sitzung. Sie können gerne früher einreichen, jedoch nicht später als die genannte KW.                                                                           

 

Planen Sie Ihre Antragstellung rechtzeitig und beachten Sie den angegebenen Einreichungstermin.
Dazu senden Sie die Anträge termingerecht mit allen erforderlichen Unterlagen an die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses.
Beachten Sie das Infoblatt zum entsprechenden Antrag.

Anträge, die nach dem Einsendeschluss eingehen, werden automatisch auf die nachfolgende Sitzung vorgemerkt.

Es werden nur vollständig eingereichte Anträge berücksichtigt.

Anträge auf Genehmigung von Zulassungen, Anstellungen, Berufsausübungsgemeinschaften, Ruhen der Tätigkeit und Verlegungen sind nicht rückwirkend möglich. Sie gelten frühestens einen Tag nach der Beschlussfassung.

Anträge auf Beendigungen für Zulassungen, Anstellungen und Berufsausübungsgemeinschaften sind ebenfalls an die Einreichungsfristen gebunden. Verzichte/Beendigungen werden frühestens zum Sitzungstag wirksam. Eine Beschlussfassung mit Wirkung für die Vergangenheit ist nicht möglich, auch wenn ein Datum angegeben wird, das vor dem Sitzungstag liegt.

Anträge zur Genehmigung eines MVZ (Medizinisches Versorgungszentrum) reichen Sie bitte 2 Monate vor der entsprechenden Sitzung ein.

Der Zulassungsausschuss ist an Ladungsfristen gebunden und benötigt daher die Unterlagen spätestens zum genannten Termin.