Sitzungstermine. Zulassungsausschuss Nordbayern.
Sitzungen finden mittwochs an folgenden Terminen statt.
Sitzungstermine 2024/2025
Sitzungstermine | Einreichungstermine | |
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2024 | ||
04.09.2024 | 30. KW / 22.07.-26.07.2024 | |
16.10.2024 | 36. KW / 02.09.-06.09.2024 | |
13.11.2024 | 39. KW / 23.09.-27.09.2024 | |
11.12.2024 | 44. KW / 28.10.-01.11.2024 | |
2025 | ||
22.01.2025 | 50. KW / 09.12.-13.12.2024 | |
19.02.2025 | 2. KW / 06.01.-10.01.2025 | |
12.03.2025 | 5. KW / 27.01.-31.01.2025 | |
09.04.2025 | 9. KW / 24.02.-28.02.2025 | |
07.05.2025 | 13. KW / 24.03.-28.03.2025 | |
04.06.2025 | 17. KW / 21.04.-26.04.2025 | |
23.07.2025 | 24. KW / 09.06.-13.06.2025 | |
August keine Sitzung | ||
03.09.2025 | 30. KW / 21.07.-25.07.2025 | |
15.10.2025 | 36. KW / 01.09.-05.09.2025 | |
19.11.2025 | 41. KW / 06.10.-10.10.-2025 | |
10.12.2025 | 44. KW / 27.10.-31.10.2025 |
KW = letzte mögliche Kalenderwoche für die Einsendung der Unterlagen zur genannten Sitzung. Sie können gerne früher einreichen, jedoch nicht später als die genannte KW. |
Planen Sie Ihre Antragstellung rechtzeitig und beachten Sie den angegebenen Einreichungstermin.
Dazu senden Sie die Anträge termingerecht mit allen erforderlichen Unterlagen an die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses.
Beachten Sie das Infoblatt zum entsprechenden Antrag.
Anträge, die nach dem Einsendeschluss eingehen, werden automatisch auf die nachfolgende Sitzung vorgemerkt.
Es werden nur vollständig eingereichte Anträge berücksichtigt.
Anträge auf Genehmigung von Zulassungen, Anstellungen, Berufsausübungsgemeinschaften, Ruhen der Tätigkeit und Verlegungen sind nicht rückwirkend möglich. Sie gelten frühestens einen Tag nach der Beschlussfassung.
Anträge auf Beendigungen für Zulassungen, Anstellungen und Berufsausübungsgemeinschaften sind ebenfalls an die Einreichungsfristen gebunden. Verzichte/Beendigungen werden frühestens zum Sitzungstag wirksam. Eine Beschlussfassung mit Wirkung für die Vergangenheit ist nicht möglich, auch wenn ein Datum angegeben wird, das vor dem Sitzungstag liegt.
Anträge zur Genehmigung eines MVZ (Medizinisches Versorgungszentrum) reichen Sie bitte 2 Monate vor der entsprechenden Sitzung ein.
Der Zulassungsausschuss ist an Ladungsfristen gebunden und benötigt daher die Unterlagen spätestens zum genannten Termin.