Notfalldatensatz. Auf der eGK.
Für Notfallsituationen im Praxisalltag.
Patienten können sich für die Speicherung eines sogenannten Notfalldatensatzes auf der eGK entscheiden. Vorzugsweise erfolgt die persönliche Beratung und Erstanlage des Notfalldatensatzes auf der eGK durch die hausärztliche Praxis der Patientin oder des Patienten. Der Notfalldatensatz kann Ihnen in der Zahnarztpraxis in Notfallsituationen schnell und sicher Informationen geben, um einen ungünstigen Krankheits- oder Behandlungsverlauf abzuwenden. Gerade für Ihren Praxisalltag kann der Zugriff auf eben diesen Datensatz ein zusätzliches Mittel sein, da er wichtige Informationen zu Medikationen, Allergien und Unverträglichkeiten, aber auch medizinischen Diagnosen, sowie wichtige Kontaktdaten (wie z. B. hausärztliche Versorgung) enthält. Dieser Datenfundus kann Ihnen für die Patientenanamnese sowie für die Diagnose- und Therapiefindung wertvolle Informationen liefern.
Weitere Infos auf der Website der Bundes-KZV:
https://www.kzbv.de/notfalldatenmanagement.1391.de.html
Dort verlinkt ist der Leitfaden der Bundes-KZV. Darin erfahren Sie auch, was Sie tun müssen, um NFDM in Ihrer Praxis nutzen zu können.