QM. Instrumente und Maßnahmen.
Qualitätsmanagement ist die Verankerung qualitätsfördernder Instrumente und Maßnahmen im Praxisalltag.
Nachweis des Qualitätsmanagements
mittels Erklärung zum Qualitätsmanagement und Berichtsbogen
Haben Praxen ein Qualitätsmanagement eingeführt und weiterentwickelt? Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sind verpflichtet, das zu überprüfen. Dazu werden seit 2021 alle zwei Jahre vier Prozent der Vertragszahnärzte aufgefordert, ihr einrichtungsinternes QM nachzuweisen.
Wenn Sie nach dem Zufallsprinzip zur Überprüfung ausgelost wurden haben wir Sie darüber in persönlicher, schriftlicher Form informiert. In diesem Schreiben erklären wir betroffenen Vertragszahnärzten, wie man den digitalisierten Berichtsbogen ausfüllt.
Der G-BA hat im Dezember 2006 grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement in der vertragszahnärztlichen Versorgung durch eine Richtlinie festgelegt. Sie wurde 2014 weiterentwickelt. Am 16. Juli 2020 wurden Änderungen an der Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL) beschlossen:
Die aktuelle Qualitätsmanagement-Richtlinie ist am 21. Juli 2023 in Kraft getreten.
Sie gilt sektorenübergreifend. Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten, medizinische Versorgungszentren, Vertragszahnärzte sowie zugelassene Krankenhäuser müssen sich also an diese Richtlinie gleichermaßen halten.
Die Richtlinie beinhaltet die Rahmenbestimmungen, die gemeinsam für alle Sektoren gelten sowie die sektorspezifischen Konkretisierungen der Rahmenbestimmungen.
Jeder Vertragszahnarzt ist nach dem Sozialgesetzbuch verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement in seiner Praxis einzuführen und weiterzuentwickeln. Das Praxisteam soll nach dem Plan-Do-Check-Act-Muster zum Treiber einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung werden.
Management bedeutet das Hinführen, um Qualität zu erreichen. Was Qualität ist, das entscheiden allerdings die Patienten. Das ist vergleichbar mit einem Restaurantbesuch: Dort legt der Gast die Kriterien der Qualität fest.
QM Instrumente und Elemente
Die Richtlinie steckt einen grundsätzlichen Rahmen ab, in welchem Vertragszahnärzte selbstmotiviert anerkannte Instrumente des Qualitätsmanagements einsetzen und bereits bestehende Konzepte weiter ausbauen können.
Instrumente sind unter anderem:
- Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten regeln
- Prozesse und Abläufe beschreiben
- Checklisten
- Teambesprechungen
- Fortbildungen und Schulungen
- Patientenbefragungen
- Mitarbeiterbefragungen
- Beschwerdemanagement
- Fehlermanagement und -systeme
- Patienteninformation und -aufklärung
- Notfallmanagement
- Hygienemanagement
Inhaltlich möchte die KZVB auf folgendes neues QM-Instrument aufmerksam machen, welches für alle Praxen verpflichtend aufzunehmen ist: Prävention von und Hilfe bei Missbrauch und Gewalt.
Um Missbrauch und Gewalt gegenüber vulnerablen Patientengruppen, wie beispielsweise Kindern, Jugendlichen und hilfsbedürftigen Personen, zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren, müssen Zahnärzte ihr Praxisteam entsprechend sensibilisieren. Je nach Größe und Organisationsform der Praxis können müssen Schutzkonzepte, Verhaltenskodizes oder Listen mit Kontaktadressen erstellt werden. Nützliche Hinweise und Vordrucke finden Sie auf https://www.bzaek.de/recht/haeusliche-gewalt.html
Weitere Informationen finden Sie in folgenden Artikeln der ZM Online:
Kindeswohlgefährdung: Die Fachexpertise liegt bei den Zahnärzten
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz: Zahnärzte dürfen das Jugendamt einschalten
Qualitätsmanagement umfasst folgende grundlegende Elemente:
- Patientenorientierung einschließlich Patientensicherheit
- Mitarbeiterorientierung einschließlich Mitarbeitersicherheit
- Prozessorientierung
- Kommunikation und Kooperation
- Informationssicherheit und Datenschutz
- Verantwortung und Führung
Welche Systeme gibt es?
- Systeme, die die Zahnarztpraxis selbst einführen kann (z.B. durch ein vorgegebenes Handbuch oder ein EDV-System)
- Systeme, die nach Belegung von Kursen/Seminaren selbst eingeführt werden können.
- Systeme, die vollständig durch Fremdfirmen eingeführt werden.
Wenn eine Praxis ein QM-System eingeführt hat, kann sie sich dieses zertifizieren lassen. Eine gesetzliche Vorschrift für eine Zertifizierung besteht derzeit nicht.
Die BLZK unterstützt auch die bayerischen Vertragszahnärzte bei der Umsetzung des Qualitätsmanagements. Dazu dient unter anderem das QM-Muster-Handbuch. Mehr Informationen finden Sie unter www.blzk.de
Berichts- und Lernsystem CIRS dent
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und Bundeszahnärztekammer haben ein Fehlermeldesystem, wie man es in der Luftfahrt kennt, eingerichtet. ClRS steht für Critical incident reporting system. Die anonym zu nutzende Website gibt Zahnärzten die Möglichkeit, über unerwünschte Ereignisse in ihrer täglichen Arbeit zu berichten. Sie können sich darüber auch mit Kollegen austauschen und aus Fehlern anderer lernen. Geplant ist eine wissenschaftliche Begleitung der Beiträge.
Zur Registrierung gelangen Sie über www.cirsdent-jzz.de und wählen den grünen Menüpunkt Bericht erstellen. Es öffnet sich das Login-Fenster. Klicken Sie auf Registrieren über Registrierungsschlüssel. Die dafür benötigten Zugangsdaten haben Sie bereits erhalten. Sollten Sie den Schlüssel verlieren, können Sie einen neuen anfordern. Schreiben Sie dazu eine E-Mail an versand@kzvb.de.