Anwendung wird geladen...

Fortbildungspflicht. Berufsrecht und vertragszahnärztliche Pflicht.

Innerhalb von 5 Jahren müssen Sie 125 Fortbildungspunkte nachweisen.

Fortbildungsnachweis

Dokumentation Ihrer absolvierten Fortbildungen

Berufsrechtlich ist die Pflicht vorgeschrieben über die Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer und Berufsordnungen der Landeszahnärztekammern. Zusätzlich gilt die Regelung im Sozialgesetzbuch (§ 95d SGB V)

Um dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, unterstützt Sie die KZVB mit einer großen Auswahl an Seminaren.

Ihren personalisierten Fortbildungsnachweis können Sie eingeloggt im persönlichen Bereich erzeugen indem Sie Meine Fortbildung und danach Nachweisen anklicken.

Wie erstellen Sie Ihren Fortbildungsnachweis?

Sie können den Fortbildungsnachweis ausschließlich mit Ihrem persönlichen Zahnarztzugang erstellen. Mit einem Personal-Login ist das nicht möglich.
Bei Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) müssen alle Partner der BAG einen persönlichen Zugang haben. Wenn das nicht der Fall ist, registrieren Sie sich.

Angestellte Zahnärzte können den Nachweis nicht selbstständig erstellen. Das kann ausschließlich der Arbeitgeber. Arbeitgeber und angestellter Zahnarzt müssen den Fortbildungsnachweis unterschreiben.

Bitte schicken Sie das unterschriebene Formular per Cryptshare, 
089-72401-493 oder Post: KZVB, Abteilung Fortbildung, Fallstraße 34, 81369 München.

Eine Übertragung des Formulars per E-Mail ist nicht DS-GVO-konform.

Bei der Übermittlung mit Cryptshare muss in einer gesonderten Mail das für die Verschlüsselung verwendete Passwort an fortbildung@kzvb.de geschickt werden, damit Ihr Fortbildungsnachweis gelesen werden kann.
Die Bestätigung Ihres fristgerechten Fortbildungsnachweises stellen wir im Archiv des Servicecenters zur Verfügung.

Fragen und Antworten zur Fortbildungspflicht

Das persönliche Punktekonto, das die zahnärztliche Fortbildung belegt, rückt alle fünf Jahre in den Fokus der Aufmerksamkeit, denn dann ist der Nachweis bei der KZVB fällig. Was muss beachtet werden? Was ist anrechenbar? Wie wird das Literaturstudium bewertet? Diese und andere wichtige Fragen haben wir mit den entsprechenden Antworten für Sie als Fortbildungspflicht FAQ zusammengestellt.

Fragen zur Fortbildung?

fortbildung@kzvb.de
089 7441 999 888

Telefonische Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 11.00 Uhr sowie 13.00 bis 15.00 Uhr
Freitag von 8.00 bis 11.00 Uhr

Ihre Ansprechpartnerinnen

Melanie
Pantschur
Julia
Helfrich
Maria
Krammel
Tamara
Kerscher