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Festzuschüsse. Zur Regelversorgung beim Zahnersatz.

Beim Zahnersatz können Sie entscheiden, ob Sie mit der Regelversorgung zufrieden sind. Oder eine aufwändigere Versorgung wünschen, für die mehr bezahlt werden muss.

Die Regelleistung der Krankenkasse sichert Ihre Grundversorgung.

Die Grundversorgung ist im Medizinischen ausreichend und funktional.
Die Unterschiede zu aufwändigeren Therapien liegen vor allem in der Ästhetik und im Komfort: Die Zahnmedizin hat in den letzten Jahren enorme Fortschritte gemacht - insbesondere mit neuen Materialien, Inlays oder Implantaten. Natürlich hat dieser Fortschritt seinen Preis. Ihr Zahnarzt zeigt Ihnen die Möglichkeiten auf und erstellt einen detaillierten Heil- und Kostenplan. Ihre Krankenkasse zahlt sogenannte befundorientierte Festzuschüsse für Zahnersatz.

Krone ist nicht gleich Krone

Selbst ein stark beschädigter Zahn, der nicht mehr mit einer Füllung zu reparieren ist, kann erhalten werden. Ihr Zahnarzt kann solch einen Zahn überkronen. Das heißt, Ihr Zahn wird beschliffen und mit einer schützenden Hülle überzogen. Eine Krone ist – wie jeder Zahnersatz – Maßarbeit, ein Einzelstück also, das ganz exakt, ganz individuell für Sie angefertigt wird. Deshalb kann es für Zahnersatz auch keine Preislisten geben wie in einem Autohaus. Aber ähnlich wie beim Autokauf können Sie entscheiden, ob Sie mit der Serienausstattung zufrieden sind, die im medizinischen Sinne ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig ist. Das nennt man dann Regelversorgung. Oder Sie entscheiden sich für eine komfortablere, höherwertige, beziehungsweise schönere Versorgung. Die ist dann vergleichbar mit einer Sonderausstattung, für die auch mehr bezahlt werden muss.

Festzuschüsse: Sie haben die Wahl

Die Krankenkassen zahlen sogenannte befundorientierte Festzuschüsse für Zahnersatz. Die Höhe des Festzuschusses hängt unter anderem davon ab, ob Sie in den letzten Jahren regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung bei Ihrem Zahnarzt waren - Stichwort Bonusheft.

Dieser Erstattungsbetrag orientiert sich ganz konkret an einem Befund, zum Beispiel: fehlender Zahn im Unterkiefer. Das bedeutet: Jeder gesetzlich Versicherte bekommt bei gleichem Befund auch den gleichen Betrag von seiner gesetzlichen Krankenkasse erstattet. Egal, ob Sie die Regelleistung der Kasse, also eine Brücke wählen, oder lieber eine hochwertigere oder ästhetisch anspruchsvollere Lösung, beispielsweise ein Implantat, haben möchten: Ihren Festzuschuss bekommen Sie in jedem Fall. Wenn Sie sich für eine aufwändigere Behandlung entscheiden, bleibt der Festzuschuss gleich. Dies gilt z.B. auch für eine Versorgung mit Implantaten. Die Differenz zur Regelversorgung müssen Sie selbst zahlen.

Bei Geringverdienern übernimmt die Kasse die vollen Kosten für die Regelversorgung.