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Gutachterwesen. Sicherstellung und Qualitätsförderung in der Versorgung.

Informationen für Vertragszahnärzte zum Gutachterverfahren.

Das Gutachterwesen dient der Überprüfung der Behandlungsqualität und ist in Verträgen mit den Krankenkassen geregelt. Die Gutachter sind unabhängig und entscheiden darüber, ob eine Behandlung qualitativ in Ordnung ist, die Versorgung nachgebessert werden kann oder ob eine Neuversorgung notwendig ist.
Das Gutachterreferat der KZVB sichert die hohe Qualität der Gutachten. 

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen, die sich im Wesentlichen aus BMV-Z und den dazugehörigen Vereinbarungen zum Gutachterverfahren ergeben.

Kontakt zum Gutachterwesen

gutachterreferat@kzvb.de
089 72401-439