Elektronischer Medikationsplan. eMP.
Zum interdisziplinären Informationsaustausch.
Ab dem 15. Juli 2025 wird der eMP nicht mehr auf der eGK gespeichert, sondern in eine Anwendung der elektronischen Patientenakte (ePA) überführt.
Der elektronische Medikationsplan stellt Ihnen und allen an der Medikation von gesetzlich Krankenversicherten Beteiligten bei der ambulanten oder stationären Versorgung Daten zur Verfügung, die für die Arzneimitteltherapie-Sicherheit relevant sind.
Der eMP-Datensatz umfasst persönliche Versichertenangaben, Medikationsdaten und weitere medikationsrelevante Informationen sowie Kommentarfelder zum interdisziplinären Informationsaustausch der beteiligten Heilberufsangehörigen.
Weitere Infos auf der Website der Bundes-KZV:
https://www.kzbv.de/elektronischer-medikationsplan.1356.de.html
Dort finden Sie auch den Leitfaden der Bundes-KZV -
dieser enthält auch Infos zur Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung (AMTS)